Vater bringt Konto, das unter meinem Namen läuft, ins Minus

26. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
marvelousmarv
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Vater bringt Konto, das unter meinem Namen läuft, ins Minus

Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnte mir helfen.
Im Herbst letzten Jahres habe ich für meinen Vater mit ihm zusammen ein Geschäftskonto eröffnet, da er ein Insolvenzverfahren am laufen hat, das bald ausläuft. Deswegen kann er nur ein Konto besitzen. Die Karte ist auf seinen Namen ausgestellt. Im Onlinebanking haben wir beide Zugriff.
Da ich das Konto so bald wie möglich auflösen möchte, hat er sich einfach 200 € mehr als auf dem Konto waren auf sein Konto überwiesen. Außerdem werden noch etwa 90 € eingezogen, die von ihm per Karte bezahlt wurden. Wenn ich das Konto nun auflöse und der Betrag noch beglichen werden muss, wer ist Zahlungspflichtig?
Lieben Gruß, marvelousmarv.

edit: Die Karte habe ich übrigens schon sperren lassen. Allerdings nachdem diese genutzt wurde.

-- Editier von marvelousmarv am 26.06.2015 16:24

-- Editiert von Moderator am 26.06.2015 16:47

-- Thema wurde verschoben am 26.06.2015 16:47

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht mal zur Klarstellung:

Ihr habt kein gemeinsames Konto, sondern Du hast ein Konto, und Daddy darf darüber verfügen. Außerdem hat irgendjemand von Euch keine Ahnung von Kontenfürhrung in einem Betrieb. Da geht es nicht um Bankkonten, sondern um buchhalterische Konten. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Viele junge Anwälte, die haben z.B. nur ein Bankkonto. Geht gar nicht anders, aus finanziellen Gründen.

Außerdem kann der Vater natürlich auch in der Insovenz mehrere Konten haben, aber nur ein P-Konto. Da er ja aber ein anständiger Mensch ist, seine Verpflichtungen geregelt sind, wieso die Scheu vor dem eigenen neuen Konto?

Im Außenverhältnis haftest Du, ganz klar, es ist Dein Konto. Im Innenverhältnis (Vater/Kind) musst Du das alleine regeln.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marvelousmarv
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Inwiefern ist das denn relevant und wo liegt der Unterschied zwischen Bankkonto und buchhalterischem Konto?

Bedeutet das, dass er sich auch selbst ein Geschäftskonto hätte anlegen können?

Ich habe übrigens geschrieben, dass ich "mit ihm zusammen ein Geschäftskonto eröffnet" habe, weil er bei dem Termin bei der Bank mit dabei war. Dass das Konto mir gehört und er darüber verfügen kann ist klar.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das buchhalterische Konto hat gar nichts mit der Bank zu tun. Es ist einfach eine Form der Buchhaltung. Kosten und Erlöse werden auf verschiedenen "Konten" gebucht. Das sind aber nicht verschiedene Bankkonten. Sondern das ist eine Verbuchungsform. Und die ist nicht vom Bankkonto abhängig. Sonst müsste ja ein Unternehmer auch X Bankkonten führen. Für Einnahmen, für Ausgaben xy, für Ausgaben za u.s.w.

Das eine hat mit dem anderen also überhaupt nichts zu tun. Bitte liebe Fachleute, verzeiht mit meine vereinfachte Darstellung. Aber hier haben wir es doch mit jemandem zu tun, der null Fachwissen hat.

Also, kündige das Konto, sofern noch nicht passiert. Jedenfalls die Option des Überziehungskredits. Und mach Deinen Schaden beim Vater geltend.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marvelousmarv
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Hat das überhaupt irgendetwas mit meinem Problem zu tun?
Stimmt, ich habe kein Fachwissen über Geschäftskonten. Woher sollte ich das auch nehmen. Allerdings erschließt sich mir nicht der Zusammenhang zu meiner gestellten Frage.

Und Deine vereinfachte Darstellung hat zum Verständnis Überhauptnicht beigetragen. Grundsätzliches Betriebs- und Volkswirtschaftliches Wissen habe ich.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich das Konto nun auflöse und der Betrag noch beglichen werden muss, wer ist Zahlungspflichtig?

Es ist Ihr Konto und Sie werden zahlen müssen.
Von Ihrem Vater können Sie das Geld im Binnenverhältnis fordern, aber es liest sich nicht so, als ob sich da irgendeine Bemühung lohnt.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Deswegen kann er nur ein Konto besitzen.

Das ist nicht korrekt.
Er kan soviele Konten besitzen wie ihn die Banken eröffnen lassen und er finanzieren kann.



Zitat:
Wenn ich das Konto nun auflöse und der Betrag noch beglichen werden muss, wer ist Zahlungspflichtig?

Du wärst gegenüber der Bank zahlungspflichtig, der Vater gegenüber Dir (wenn Du beweisen kannst das er es war)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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