Vater bezahlt/e keinen Unterhalt

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
teddy89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater bezahlt/e keinen Unterhalt

hallo,

ich bin ein 21 jähriger student und lebe bei meiner mutter die wieder verheiratet ist.
Meine Eltern sind seit 19 Jahren getrennt und mein Vater hat auch wieder geheiratet.
Ich habe in den 19 Jahren vllt 2 oder 3 mal Unterhalt bekommen.
Meine Mutter verdient circa 2500€ monatlich.
Im Moment hab ich jeden Monat circa 400€ zur Verfügung.
Nun die Frage: Kann ich den nicht gezahlten Unterhalt einklagen bzw. wie viel könnte ich jetzt noch bekommen?

grüße und schonmal danke :-)


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo teddy89,

quote:
Kann ich den nicht gezahlten Unterhalt einklagen bzw. wie viel könnte ich jetzt noch bekommen?


Wenn ein Titel über den Unterhalt besteht, sind in der Vergangenheit Schulden daraus aufgelaufen. Aus dem Titel könnte vollstreckt werden. Wurde die Vollstreckung in der Vergangenheit aber nicht alle 3 Jahre versucht, wäre jetzt nur noch die Vollstreckung für die letzten drei Jahre möglich.

Besteht kein Titel, kannst Du den Unterhalt aus der Vergangenheit abschreiben.

quote:
Im Moment hab ich jeden Monat circa 400€ zur Verfügung.


Woher stammt das Geld?

Da Du volljährig bist, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, egal wo Du wohnst. Dein Unterhaltsanspruch errechnet sich aus dem addierten Einkommen Deiner Eltern.

Du müsstest also die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und Einkommensteuerbescheid beider Elternteile einfordern.

LG Nero



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#2
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo Nero,
aber er lebt doch bei seiner Mutter. Diese scheint demnach ja für Kost und Logis aufzukommen.
@teddy
du wirst wohl nicht umhin kommen einen Anwalt einzuschalten.
Das lohnt natürlich nur, wenn dein Vater auch in der Lage ist/war für den Unterhalt aufzukommen, sonst läuft die Klage ins Leere. Klär bitte ab ob du einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekommen kannst und ob du auch Prozeßkostenhilfe bekommst.
LG

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"
Menschen, die stets lächeln, können sicherlich nicht
einmal richtig lachen"

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
aber er lebt doch bei seiner Mutter. Diese scheint demnach ja für Kost und Logis aufzukommen.


Das ist bei der Bechnung des Unterhalts für ein erwachsenes Kind aber egal.

Im Außenverhältnis muss auch die Mutter ihre Einkünfte offenlegen, damit die entsprechende Haftungsquote errechnet werden kann. Ob die Mutter ihren Anteil dann auch an das Kind zahlt regelt sichn im Innenverhältnis zwischen Mutter und Kind.

Um den Zahlbetrag für den Vater errechnen zu können, ist die Auskunft der Mutter über ihre Einkommensverhältnisse zwingend erforderlich.

Die Klage des Kindes müsste sich also dann gegen beide Elternteile richten.

LG Nero

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