Vater GEZ befreit - Sohn nicht

31. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)
Vater GEZ befreit - Sohn nicht

Hallo,

mein Vater ist GEZ befreit, weil er einen Schwerbehindertenausweis hat. Der Sohn ist der gleichen Strasse gemeldet. Jetzt hat der Post von der GEZ bekommen. Nach dem Motto wenn es beim Vater nicht klappt dann beim Sohn. Wie ist die Sachlage hier? Muss der Sohn GEZ zahlen?

Grüße

Gebühren zahlen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
deine Fragestellung ist etwas Skuril!!!
Bist du der Meinung, das wenn einer in der Familie befreit ist, die ganze Sippe damit befreit sein muss???
Ich habe aber wahrscheinlich deine Frage nicht richtig verstanden, aus dieser geht nicht hervor, warum du glaubst nicht zahlen zu müssen, obwohl du nur in der gleichen Straße wohnst. Wenn du den Sachverhalt etwas ausführlicher mitteilst, kann man sicher besser darauf eingehen!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ich wohne sogar im gleichen Haus wie meine Elter und mus trotdem zahlen ...

Eine Befreiung ist keine 'Familienweite' Befreiung.

Wenn du glaubst, das du die Bedingungen für eine Befreiung erfüllst, dann stelle einen Antrag. Ansonsten musst du halt zahlen falls du entsprechende Geräte bereithälst.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.08.2010 11:09:07
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

ich habe mich bissel Falsch ausgedrückt. Vater und Sohn wohnen in der gleichen Wohnung. Die Geräte gehören alle dem Vater. Muss der Sohn dennoch zahlen?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die Geräte gehören alle dem Vater. Muss der Sohn dennoch zahlen?

Wem die Geräte gehören (Eigentum), spielt keine Rolle, der Besitz ist entscheidend (sonst kauft demnächst das Familienoberhaupt sämtliche Geräte für die ganze Sippe); die GEZ sagt dazu "zum Empfang bereit gehalten".

Aber wenn der Sohn auch keine Geräte besitzt (etwa in seinem eigenen Zimmer oder in einem hauptsächlich von ihm genutzten Fahrzeug), dann muss er auch keine GEZ-Gebühren zahlen.

MfG Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
Ansonsten musst du halt zahlen falls du entsprechende Geräte bereithälst.


...das widerrum nicht zu überprüfen ist.

quote:
die GEZ sagt dazu "zum Empfang bereit gehalten".


wenn interessiert es wie sich die gez irgendwas zurechtreimt, gerade so wie sie es braucht und zu ihren gunsten endet.

quote:
etwa in seinem eigenen Zimmer oder in einem hauptsächlich von ihm genutzten Fahrzeug


das hört sich so an das, selbst wenn ich tatsächlich keine empfangsbereite geräte habe, ich zahlen müßte wenn ich das täglich das auto vom nachbarn benutze um zur arbeit zu fahren....


der te schreibt nix wie alt der sohn ist.... :)


:)






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"

Im ewigen Gedenken."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

achso. Der Sohn ist 33 Jahre alt.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
...das widerrum nicht zu überprüfen ist.

Warum denn nicht? Ein Autoradio ist beispielsweise relativ leicht zu entdecken, und auch bei TV und PC gibt es so manche Tricks.
Und ob es rauskommt, war im Übrigen gar nicht die Frage. Vielmehr ging es darum, ob es quasi eine Gemeinschaftsanmeldung für den gesamten Haushalt gibt; und die gibt es eben nur bei Ehepaaren und eheähnlichen Gemeinschaften, nicht aber für den Vater mit dem Sohne ;) .

quote:
das hört sich so an das, selbst wenn ich tatsächlich keine empfangsbereite geräte habe, ich zahlen müßte wenn ich das täglich das auto vom nachbarn benutze um zur arbeit zu fahren....

So ist es meiner Ansicht nach auch. Die Betonung liegt dabei auf "hauptsächlich von ihm genutzten Fahrzeug", und das wird bei dem des Nachbarn wohl selten der Fall sein.
Es geht aber nicht, dass eine Person sämtliche Fahrzeuge der Nachbarschaft auf sich anmeldet, um dadurch die GEZ fast vollständig zu umgehen (die anderen Nachteile wie etwa die Kfz-Steuer-Haftung mal ganz außen vor gelassen).

quote:
der te schreibt nix wie alt der sohn ist....

Und was hat das Alter mit der Gebührenpflicht zu tun? Selbst Minderjährige müssen zahlen, sobald sie eigenes Einkommen in bestimmter Höhe haben.

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12305.08.2010 09:42:05
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
Ein Autoradio ist beispielsweise relativ leicht zu entdecken, und auch bei TV und PC gibt es so manche Tricks.


klar ist das leicht zu finden.... aber jemanden zuzuordnen. mein gez knilch konnte es nicht... lasse keine fremden in die bude, sei am telefon nicht zu auskunftfreudig über deine aktivitäten, also keine fragen beantworten wie: welche wette gefiel ihnen am besten am samstag abend bei wetten dass....
beherzigst du dieses bin ich mal gespannt wie man mir alles nachweisen will ohne in den ersten stock durch die scheibe schauen zu müssen und gefahr zu laufen eine tracht prügel zu bekommen wenn ein gez knilch auf den hof rumschleicht....

quote:
Und was hat das Alter mit der Gebührenpflicht zu tun? Selbst Minderjährige müssen zahlen, sobald sie eigenes Einkommen in bestimmter Höhe haben.


ein sohn ist mit 5 lenzen auch ein sohn und zahlt nicht. deshalb mal vorsichtig angedeutet das niemand weiß wie alt der sohn ist. nicht das wir hier quatschen und quatschen und der sohn wurde gerade aus der kita entlassen :grins:

:)



-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
ein sohn ist mit 5 lenzen auch ein sohn und zahlt nicht. deshalb mal vorsichtig angedeutet das niemand weiß wie alt der sohn ist. nicht das wir hier quatschen und quatschen und der sohn wurde gerade aus der kita entlassen

Und was hat das jetzt mit der Gebührenpflicht zu tun? Auch ein 5-jähriger müsste eigentlich zahlen, sobald er ein entsprechendes Einkommen hat (und glaub mir, das ist gar nicht so selten).

Und deine Argumentationsgrundlage "die kriegen das nicht raus" ist - inbesondere in einem Rechtsforum - nicht sinnvoll; genauso könnte man bei Ladendiebstahl, Schwarzfahren etc. argumentieren.

Übrigens muss ich meine Äußerung von weiter oben bezüglich Autoradio etwas einschränken. Die GEZ schreibt hier selber:

"Wer ist Rundfunkteilnehmer?
Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist."

Demnach ist wohl doch der Halter gebührenpflichtig, aber ob das auch für Peronen mit beispielsweise 10 Fahrzeugen gilt?

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Als ich noch bei meinen Eltern wohnte, kam auch mal so ein netter GEZ-Mensch und fragte meinen Vater nach meiner Anwesenheit. Mein Vater erklärte ihm darauf in freundlicher und eindeutiger Weise, dass er in seinem Haus soviele Fernsehgeräte aufstellen kann wie er will. Der Typ von der GEZ kam nie wieder.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mein Vater erklärte ihm darauf in freundlicher und eindeutiger Weise, dass er in seinem Haus soviele Fernsehgeräte aufstellen kann wie er will.

Solche Details sollte man schon mal nicht nennen, denn daraus ist zumindest zu schließen, dass es mehrere Fernseher in verschiedenen Zimmern gibt. Die Vermutung liegt dann nahe, dass eines davon beim Kind im Zimmer steht. Und schon hat man eine Anmeldung am Hals; zwar unrechtmäßig, aber Probleme gibt es trotzdem.

Am besten sagt man, dass es nur ein einziges Fernsehgerät gibt (aber nicht wo es steht), und fertig.

MfG Stefan


-- Editiert am 11.08.2010 01:39

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