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Vater siegt in deutsch-amerikanischem Streit um Kindesentführung
AFP VOM 3.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 692 Aufrufe Mehr zum Thema:Kindesentzug, Deutschland, USA
Oberlandesgericht Celle ordnet Rückkehr der Tochter in die USA an
Im Streit eines deutsch-amerikanischen Paares um die gemeinsame Tochter hat das Oberlandesgerichts Celle die Mutter zur sofortigen Rückführung des Kindes in die USA verurteilt. Sie sei nicht berechtigt, das Kind gegen den Willen des gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigten Vaters in Deutschland zurückzuhalten, entschied das Gericht in einem Dienstag bekanntgegebenen Urteil. (Az: 18 UF 171/11)
Die Deutsch-Amerikanerin hatte demnach 2010 in Deutschland einen Urlaub mit der heute achtjährigen Tochter verbracht und sich geweigert, mit dieser zum US-amerikanischen Vater in die USA zurückzukehren. Der Vater strengte ein Gerichtsverfahren wegen Kindesentzugs an, das jetzt vom Familiensenat des Oberlandesgerichts in Celle zu seinen Gunsten entschieden wurde.
Dabei urteilten die Richter auf Basis des auch in Deutschland und den USA geltende Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ). Es sehe zwingend vor, dass die Rückführung anzuordnen sei, wenn ein Kind unter Verletzung des Sorgerechts eines Elternteils widerrechtlich in einem Staat festgehalten werde. Nach dem Urteil könne die Mutter auch nicht argumentieren, dass das Kind bei einer Rückkehr in die USA von ihr getrennt werde. Es stehe der Deutsch-Amerikanerin frei, ebenfalls zurückzukehren.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2012
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