Vandalismus in einem Ferienhaus

26. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)
Vandalismus in einem Ferienhaus

Hallo Community,

ich war mit Freunden über ein Wochenende im Ferienhaus und dort haben wir dann auch getrunken. Einige waren dann so betrunken und haben mehrere Sachen kaputt gemacht. Jetzt stehe ich aber als Mieter für dieses Ferienhaus drin und stehe auch als alleiniger in Kontakt mit denen. Jetzt wollen sie um die 500 Euro für kleinere Schäden haben. Auf der Couch ist etwas Wachs und ein 0,5 mm großes Loch, sicherlich von einer Zigarette. Ich hatte aber mit diesen Sachen überhaupt nichts zutun.

Im worst case kommt doch dann sicher eine Anzeige wegen Sachbeschädigung oder? und was dann? Bin ich dann auch mit dran?

Und ich betone erneut, ich hatte wirklich nichts mit den einzelnen Schäden zutun. Ich habe auch mehrmals gesagt, "Jungs, was ihr kaputt macht müsst ihr zahlen"

Grüße

Jabber

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Du warst der Mieter, Du haftest gegenüber dem Vermieter für die Schäden. Dass sich die Personen mit Deinem Einverständnis dort aufgehalten haben, setze ich jetzt mal voraus.

Zitat:
Im worst case kommt doch dann sicher eine Anzeige wegen Sachbeschädigung oder?

Anzeige vielleicht, für eine Verurteilung müsste aber ein Gericht zu der Ansicht kommen, dass die Schäden von Dir persönlich vorsätzlich verursacht wurden. Das ist eher unwahrscheinlich.

Zitat:
Ich habe auch mehrmals gesagt, "Jungs, was ihr kaputt macht müsst ihr zahlen"

Müssen sie auch, gegenüber Dir haftet wieder der tatsächliche Schädiger. Und wenn es Freunde sind, dann sollte das auch selbstverständlich sein. Ist es das nicht, dann sollte man sich überlegen, ob man die richtigen Freunde hat.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Die anderen Personen wurden aber mit Adresse und allem drumherum erfasst. Macht das einen Unterschied?

Wäre es dann nicht "klüger" von meiner Seite aus einfach nichts zu machen, da eine Anzeige seitens der Vermietung nichts bringt?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Hier ist zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu unterscheiden. Zivilrechtlich bist Du der Ansprechpartner. Es ist nicht Aufgabe des Vermieters, hier irgendwelche Nachforschungen anzustellen. Und das Strafrecht hat Dich erst zu interessieren, wenn Du Beschuldigter bist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Also sollte ich meiner Versicherung alle Schäden melden und diese holt es sich dann von meinen Freunden wieder? Oder sollte einfach jeder sich zu etwas "bekennen"?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Jabbernaut):
Also sollte ich meiner Versicherung alle Schäden melden und diese holt es sich dann von meinen Freunden wieder? Oder sollte einfach jeder sich zu etwas "bekennen"?

Was ist wohl der Zweck einer Privathaftpflichtversicherung? Die reguliert Schäden, die du verursacht hast. Sie reguliert aber keine Schäden, die deine Kumpel im besoffenen Kopf fertig gebracht haben. Diese Schäden müssen und sollen die Verursacher ihren Versicherungen melden, oder du kannst alles bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Wir haben am 31.01 den Termin bei Gericht. Von uns und meiner Versicherung wurden bereits um die 800 Euro gezahlt, doch wollen Sie Schäden uns in Rechnung stellen, die wir nicht verursacht haben. Fast 2000 Euro. Jetzt bin ich am überlegen allein ohne Anwalt zu dem Termin zu gehen, da ich mich im Recht sehe und auch kein Geld in einen Anwalt investieren möchte, da ich kein Geld habe.

Habe ich Vor oder Nachteile mit oder ohne einen Anwalt?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Jetzt bin ich aber mal überrascht über die Schnelligkeit der Entwicklung, von einem kleinen Ferienhausgeplänkel mit 500 EUR Sachbeschädigung per Vandalismus, über einen Versicherungsfall, bei welchem die Versicherung bereits 800 Tacken gezahlt hat, und nun fehlen noch knapp 1200 ... und dann winkt Ende Januar auch schon der erste Gerichtstermin .... das nenn ich mal sportlich.

Nehmen Sie sich einen Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Kein Geld und keine Ahnung sind vor Gericht keine gute Kombination.



Zitat (von Jabbernaut):
Jetzt bin ich am überlegen allein ohne Anwalt zu dem Termin zu gehen,

Hat man noch keinen? Dürfte problematisch sein, innerhalb von 7 Tagen einen Anwalt zu finden, der so kurzfristig tätig werden kann...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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