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VG Koblenz: Führerscheinentzug für Drogenkonsument rechtens

AFP VOM 14.4.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 5888 Aufrufe
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Führerscheinentzug, Führerschein, Amphetamine, Cannabis

VG Koblenz: Führerscheinentzug für Kiffer rechtens

Einmaliger Amphetaminkonsum reicht aus

Kiffen macht gleichgültig, heißt es. Dem Verwaltungsgericht Koblenz jedoch ist nichts egal. Es lehnte den Widerspruch eines Mannes ab, dem der Führerschein wegen Fahrens unter dem Einfluss von Amphetaminen und Cannabis abgenommen worden war. Der Führerscheinentzug war rechtens, so das Gericht. Der Mann habe durch sein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Einschränkungen in der Berufsausübung durch den Führerscheinentzug müssen nicht berücksichtigt werden. ( Az 3 L 882/04.KO )

Der 34-Jährige aus Sinzig war in eine Fahrzeugkontrolle geraten. Ein Bluttest ergab, dass er unter dem Einfluss von Cannabis und Amphetaminen stand. In der Folge verlor er seinen Führerschein, legte jedoch Widerspruch ein und beantragte die Gewährung eines vorläufigen Rechtschutzes. Er begründete dies damit, dass er die Fahrerlaubnis beruflich brauchen würde. Der Mann gab an, nach mehr als einjähriger Arbeitslosigkeit wieder einen Job als Kraftfahrer gefunden zu haben.

Das Gericht ließ sich darauf jedoch nicht ein und lehnte den Antrag des Sinzigers ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Führerscheinentzug eine Maßnahme zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sei, da der Konsum von Rauschmitteln, auch die einmalige Einnahme von Amphetaminen, die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränke und somit eine Gefährdung bestände. Berufliche Nachteile, die für den Antragsteller aus dem Entzug der Fahrerlaubnis resultieren könnten, seien in einem solchen Fall zweitrangig.

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