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In Karlsruhe herrscht "entnervte Ratlosigkeit"

AFP VOM 24.1.2002 | Nachrichten - Aktuelles | 14221 Aufrufe
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Geheimdienst, Verfassungsschutz, NPD, Beck

- Wie es mit dem NPD-Verfahren weitergeht, ist völlig offen

In der Residenz des Rechts herrscht Ruhe nach dem Sturm. Wie es mit dem Verfahren zum NPD-Verbot weiter gehen wird, ist derzeit völlig offen. "Wir wissen es nicht", sagt die Gerichtssprecherin Carola von Paczensky, ein anderer Mitarbeiter spricht von "entnervter Ratlosigkeit". Der Schock über den schweren Fehler, den sich die Mannen von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit der Heimlichtuerei über einen Spitzel des Verfassungsschutzes in den Reihen der NPD geleistet haben, sitzt tief. Nun muss das Gericht wieder nahe am Nullpunkt anfangen und prüfen, ob die Anträge zum Parteienverbot auch ohne die Äußerungen des früheren V-Manns und NPD-Buchautors Wolfgang Frenz "hinreichend begründet" sind.

Das kann dauern. Im ersten Durchgang brauchten die Richter dafür sechs Monate. Nun müssen sich Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag, das Bundesinnenministerium, das Düsseldorfer Amt für Verfassungsschutz und die NPD zu dem Vorfall äußern, der Schilys Stuhl kräftig wackeln ließ. Dabei geht es um die Frage, wie lange und intensiv der ehemalige NPD-Vize von Nordrhein-Westfalen und Beisitzer im Bundesvorstand, der vom Gericht als Belastungszeuge gehört werden sollte, Zuträger des Verfassungsschutzes war. Davon hängt wiederum ab, ob die Äußerungen aus einem Buch des heute 66-Jährigen weiter als Beleg für die geistige Grundhaltung der NPD und für ein Verbot der Partei dienen können.

Die zahlreichen Belegstellen, die Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag in ihren Verbotsanträgen zitieren, haben es in sich und reichen von der Forderung nach "einer regenerierten weißen Rasse und neuen Führern" bis hin zur Behauptung, Hitlers Antisemitismus sei ein "Glücksfall für die Juden" gewesen. Frenz gilt den Antragstellern deshalb als wichtiger Zeuge für den Antisemitismus der NPD. Nun müssen die Richter prüfen, was bleibt, wenn die Äußerungen des NPD-Mannes nicht mehr als Beweismaterial zugelassen werden sollten.

Doch beraten kann der Senat erst dann über den Fall, wenn über seine künftige Besetzung entschieden ist: Die Gerichtspräsidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats, Jutta Limbach, scheidet vermutlich im April aus Altersgründen aus. Den Senat wird dann voraussichtlich der Strafrechtsspezialist Winfried Hassemer führen. Für Limbach als Richterin nachrücken könnte die seit langem favorisierte Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff aus Bielfeld. Doch sie muss sich dann erst einmal in die komplexe Materie einarbeiten.

Berichterstatter für das NPD-Verfahren wird dann immer noch Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch sein. Der ehemalige CDU-Justizminister von Thüringen hatte die anberaumten Verhandlungstermine platzen lassen, weil ihn die Abteilungsleiter Schilys nicht rechtzeitig über die Vergangenheit des NPD-Zeugen informiert hatten und dann auch noch eine schriftliche Erklärung dazu verweigerten.

Doch mit der politischen Zugehörigkeit von Jentsch hat die Aussetzung des Verfahrens nicht das Mindeste zu tun. Auf dessen angeblich "politisches Handeln" verweisen zwar unter der Hand Parteifreunde Schilys in Berlin, offenbar um Schuld an dem Skandal nach Karlsruhe zu transferieren. Dabei vergessen diese Sozialdemokraten allerdings, dass schließlich auch Jutta Limbach und die anderen auf SPD-Vorschlag ins BVG berufenen Richter den einstimmig ergangenen Aussetzungsantrag mit getragen haben.

Mehr zu den Hintergründen lesen Sie hier.

24. Januar 2002 - 14.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002


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Seite 2: NPD-Panne: Forderung nach Untersuchungsausschuss
Seite 3: Schily entschuldigt sich vor dem Bundestag beim BVG
Seite 4: Zeitung: Schily-Mitarbeiter verheimlichten wichtige Informationen
Seite 5: ´Mit Gerichten spielt man nicht´
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