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V-Leute angeblich ohne Lenkungsfunktion in der NPD

AFP VOM 10.2.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 19641 Aufrufe
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NPD, Verbot, Verbotsverfahren, V-Mann

- Angeworbene Parteimitglieder sollen nur Informationen beschaffen

In ihrer Stellungnahme zum NPD-Verbotsantrag haben Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag dem Verfassunsgericht versichert, dass V-Leute "keine steuernde Einflussnahme" auf die Partei ausgeübt hätten. Die Aufgabe der V-Leute beschränke sich auf Informationsbeschaffung, hießt es laut "Frankfurter Rundschau" in dem Antrag, der bis Montag beim BVG in Karlsruhe vorliegen muss. "Undercover agents", die die Organisation im Auftrag der Behörden lenken könnten, "werden zur Beobachtung der NPD in der Bundesrepublik nicht eingesetzt", versicherten die Antragssteller.

Die Antragssteller geben auch Informationen über die Aktivitäten einzelner V-Leute wie Wolfgang Frenz und Udo Holtmann, deren Tätigkeit für den Verfassungsschutz bekannt geworden war. Die Ausführungen könnten nur deshalb gemacht werden, weil die Betroffenen sich entweder selbst als solche enttarnt hätten oder unwidersprochen von Dritten enttarnt worden seien.

Damit ließen die Autoren ausdrücklich offen, ob noch weitere Spitzel mit in die Antragsschrift aufgenommen wurden. Die "Fürsorgepflicht des Staates für V-Leute" hindere die Antragssteller, "uneingeschränkt und schutzlos" über einzelne Informanten zu berichten. Allerdings werde in dem Schreiben versichert, dass außer Frenz keiner der 14 nach Karlsruhe geladenen Zeugen "zu irgendeinem Zeitpunkt" für den Verfassungsschutz oder den Militärischen Abschirmdienst (MAD) tätig gewesen sei.

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) forderte die Rücknahme des Verbotsantrages. Er verlangte im Saarländischen Rundfunk, dass die Antragssteller "noch einmal darüber befinden müssen, ob nicht ein Ende mit Schrecken besser ist als ein Schrecken ohne Ende". Das fast tägliche Auftauchen neuer V-Leute, deren Aussagen im NPD-Verbotsantrag verwendet worden seien, habe seine ursprünglichen Befürchtungen noch übertroffen. Er hatte schon bei der Abstimmung im Bundesrat den Verbotsantrag abgelehnt. Die möglicherweise positive Absicht des Antrags habe sich "längst ins Gegenteil verkehrt".

9. Februar 2002 - 18.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002


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Seite 3: Im NPD-Verbotsverfahren ist nun Karlsruhe wieder am Zug
Seite 4: Karlsruhe berät nächste Woche zu NPD-Verfahren
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