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Über Internet verkauftes Baby lebt vorerst bei Pflegeeltern - 1/1
AFP vom 28.11.2008   |   1403 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Über Internet verkauftes Baby lebt vorerst bei Pflegeeltern

Niederländisches Jugendamt setzt Gerichtsurteil um

Ein übers Internet verkauftes belgisches Baby ist jetzt in der Obhut von Pflegeeltern: Ein entsprechendes Gerichtsurteil sei umgehend umgesetzt worden, teilte das Jugendamt der niederländischen Provinz Overijssel mit. Ein Gericht in Zwolle hatte zuvor entschieden, dass der inzwischen fast fünf Monate alte Jayden vorläufig nicht bei seinen neuen "Eltern" bleiben darf. Die leiblichen belgischen Eltern hatten aus Geldmangel das Neugeborene per Internet an das niederländische Paar verkauft. Die wahren Eltern bereuen inzwischen den Schritt und wollen ihr Baby zurück.

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Nach der Anhörung hinter verschlossenen Türen sagte Richter Willem Miltenburg, das Paar könne Jayden vorerst nicht behalten. Es habe das Baby widerrechtlich aus dem Ausland geholt, um es in seine Familie zu integrieren. Der niederländische Kinderschutzrat begrüßte das Urteil. Für ein Kind sei es "gefährlich", wenn ihm seine wahre Identität vorenthalten werde. Laut Jugendamt wird der kleine Junge bis zur endgültigen Entscheidung über sein Schicksal für "sechs bis zwölf Wochen" in seiner Pflegefamilie bleiben.




Der Fall sorgt derzeit in Belgien und den Niederlanden für Aufregung. Laut Medienberichten wollten die 24-jährige Belgierin und ihr 22-jähriger Freund ihr zweites Kind aus finanziellen Gründen nicht behalten und suchten deshalb per Internet nach Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch. Sie wurden rasch fündig, und schon wenige Stunden nach seiner Geburt im belgischen Gent bekam der kleine Junge neue "Eltern". Diese meldeten ihn unter ihrem eigenen Namen beim Rathaus von Gent an und kehrten dann mit ihm in die Niederlande zurück.

Die leiblichen Eltern bedauerten den Schritt, bekräftigte deren Anwalt Christof Marchand am Donnerstagabend im flämischen Fernsehsender VTM. Das Urteil des niederländischen Gerichts wertete er als gutes Zeichen, dass Jayden nach Belgien zurückkehren werde. Die Staatsanwaltschaft von Gent ermittelt inzwischen gegen die leiblichen Eltern wegen "Kindesunterschiebung". Ihnen droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Auch gegen die beiden 26 Jahre alten Niederländer wurden Ermittlungen aufgenommen.

28. November 2008 - 20.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



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