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Urteil: Vermieter muss pünktliche Mietzahlung nicht bescheinigen

AFP VOM 30.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2264 Aufrufe
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Miete

Ex-Mieter wollte entsprechendes Dokument für neuen Vermieter

Ein Mieter kann von seinem ehemaligen Vermieter keine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einfordern, nur weil sein neuer Vermieter ein solches Dokument verlangt. Mieter haben nur Anspruch auf eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen - mehr nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschied. (AZ: 2 C 0686/07)

Eine solche Bescheinigung hatte ein Vermieter in Dresden mit einem Bestand von 42.000 Wohnungen von jedem neuen Mietinteressenten verlangt. Dem BGH zufolge sind frühere Vermieter aber nicht verpflichtet, diese Papiere auszustellen. Der neue Vermieter könne sich durchaus anhand von Quittungen davon überzeugen, dass der Interessent seine Miete in der Vergangenheit gezahlt habe, argumentierten die Richter.

30. September 2009 - 15.19 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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