Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein mit Spannung erwartetes Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am 2. März. Dies teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Dem Gesetz zufolge müssen Telekom-Anbieter die Telefon- und Internetverbindungen aller Bürger für ein halbes Jahr auf Vorrat speichern, um damit die Bekämpfung schwerer Kriminalität zu ermöglichen. Wegen der kritischen Fragen des Gerichts bei der mündlichen Verhandlung im Dezember wird erwartet, dass die Vorratsdatenspeicherung allenfalls in engen Grenzen zulassen wird.
18. Februar 2010 - 10.34 Uhr
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