Gericht spricht Sicherungsverwahrten Schmerzensgeld zu
AFP VOM 24.4.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1497 Aufrufe Mehr zum Thema:Sicherungsverwahrung, Schmerzensgeld, Entschädigung
Bis zu 73.000 Euro für zu Unrecht Inhaftierte
Straftäter, die rechtswidrig in nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung saßen, haben Anspruch auf eine Entschädigung von 500 Euro monatlich. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe in einem Urteil. Im bundesweit ersten Verfahren dieser Art stützte sich das Gericht auf ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg von 2009.
Das Karlsruher Landgericht gewährt den vier Klägern Schmerzensgelder in Höhe von 49.000 bis 73.000 Euro. Die Männer waren in den 1970er und 1980er Jahren wegen Sexualstraftaten zu Gefängnisstrafen und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, die zum damaligen Zeitpunkt jedoch höchstens zehn Jahre dauern durfte.
Diese Begrenzung hob der Bundestag 1998 dann aber rückwirkend auf, um die Öffentlichkeit weiterhin vor gefährlichen Tätern schützen zu können. Die Kläger verbrachten deshalb zusätzlich zu den zehn Jahren noch zwischen acht und zwölf weitere Jahre in Sicherungsverwahrung und kamen erst nach dem Urteil des EGMR von Ende 2009 auf freien Fuß.
Der EGMR hatte damals in einem ähnlichen Fall die nachträgliche Sicherungsverwahrung als "zusätzliche" und deshalb rechtswidrige Strafe angesehen und dem Kläger 500 Euro für jeden Monat in unzulässiger Verwahrung zuerkannt. Diesen Betrag übernahm nun auch das Landgericht.
Die Kläger hatten mit Blick auf die geltenden Sätze für eine Haftentschädigung deutlich mehr gefordert. Haftentschädigung erhalten Bürger, die zu Unrecht im Gefängnis saßen. Die Regelung sieht eine Entschädigung von 25 Euro für jeden angefangenen Tag unzulässiger Freiheitsentziehung vor.
Das Karlsruher Urteil könnte eine Pilotfunktion für bundesweit etwa 70 weitere Fälle haben, in welchen Betroffene, die zu Unrecht in Sicherungsverwahrung untergebracht waren, Schmerzensgeld in ähnlicher Höhe von den jeweiligen Bundesländern fordern können. Laut Urteil müssen sie für die Entschädigungen aufkommen, obwohl die Landgerichte nur das geltende Bundesrecht umgesetzt hatten.
24.04.2012 - 13:00 Uhr
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