Urteil im Inzestprozess von Willmersbach rechtskräftig
AFP VOM 20.8.2012 | Nachrichten - Allgemein | 700 Aufrufe Mehr zum Thema:Revision, Willmersbach, Inzest
BGH bestätigt Strafe von zwei Jahren und acht Monaten
Die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft für einen Rentner aus Mittelfranken wegen jahrelangen Inzests mit seiner Tochter ist rechtskräftig. Die Revision der Tochter, die eine Strafe wegen Vergewaltigung gefordert hatte, wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Der Fall des 69-Jährigen aus Willmersbach hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zufolge hatte er seit den 1980er Jahren Geschlechtsverkehr mit seiner heute 46 Jahre alten Tochter. Sie hatte drei Kinder bekommen, von denen zwei verstorben sind. Dass der Vater seine Tochter seit ihrem zwölften oder dreizehnten Lebensjahr vergewaltigt haben soll, wie die Frau heute sagt, konnte das Gericht laut BGH aber nicht feststellen.
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