Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Hohe Haftstrafen für Aachener Gefängnisausbrecher

Hohe Haftstrafen für Aachener Gefängnisausbrecher

AFP VOM 9.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1129 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Gefängnisausbrecher

Gericht ordnet weitere Sicherungsverwahrung an

Gut ein Jahr nach dem spektakulären Ausbruch von zwei Schwerverbrechern aus dem Aachener Gefängnis hat das Landgericht Aachen hohe Haftstrafen gegen die Geiselnehmer verhängt. Die Ausbrecher Peter Paul M. und Michael H. wurden zu zehneinhalb beziehungsweise zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein mitangeklagter Vollzugsbeamter erhielt als Fluchthelfer vier Jahre und drei Monate Gefängnis.

Damit bleiben der heute 47-jährige M. und der 52-jährige H. auf unabsehbare Zeit hinter Gittern: Die beiden Schwerkriminellen verbüßten bereits zum Zeitpunkt ihres Ausbruchs Ende November 2009 lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes beziehungsweise Mordversuchs, und gegen beide wurde auch bereits in den 90er Jahren Sicherungsverwahrung verhängt.

Der Ausbruch und die anschließende Flucht der beiden als brutal und rücksichtslos eingestuften Gangster Ende November 2009 hatte ganz Deutschland in Atem gehalten. Die mit Pistolen bewaffneten Verbrecher nahmen während ihrer mehrtägigen Flucht von Aachen über Köln, Essen und Mülheim an der Ruhr mehrere Menschen als Geiseln, die aber unverletzt blieben. H. wurde schließlich nach Zeugenhinweisen auf offener Straße in Mülheim an der Ruhr gefasst, M. zwei Tage später in Schermbeck (Kreis Wesel) - die Fahnder hatten fünf Tage nach dem Gefängnisausbruch das Handy von M. geortet und konnten den auf einem Damenfahrrad radelnden Gangster an einer Landstraße festnehmen.

Die Aachener Strafkammer hielt es für erwiesen, dass sich M. und H. während ihrer Flucht unter anderem des schweren Raubes, der Geiselnahme und der erpresserischen Menschenraubs schuldig gemacht hatten. Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die für den M. 13 und für H. zwölf weitere Jahre Gefängnis beantragt hatte. Für den 41 Jahre alten Justizbeamten hatten die Ankläger sieben Jahre Haft gefordert.

In ihrem Urteil erteilten die Aachener Richter Forderungen der Verteidigung eine Absage, die angeblich unerträglichen Haftbedingungen der Schwerverbrecher in dem Aachener Gefängnis als strafmildernd zu werten. Fluchtmotive wie Frust und die angebliche Perspektivlosigkeit in der Haft könnten die Schuld von M. und H. nicht mindern, befand die Strafkammer. Vielmehr hätten die beiden Verbrecher auf ihrer Flucht erneut "schwere Verbrechen" begangen.

09.02.2011 - 14:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Carla Kutzer
Fürth
Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?