366.277
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » Urteil gegen Vater des Winnenden-Amokläufe...
Bewährungsstrafe für Vater des Amokläufers von Winnenden

Bewährungsstrafe für Vater des Amokläufers von Winnenden

AFP VOM 10.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 765 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Amoklauf, Winnenden

Gericht: Jörg K. der fahrlässigen Tötung schuldig

Ohne das Versagen des Vaters wäre Tim K. nicht an die Pistole und die Munition gekommen, sagte der Vorsitzende Richter Reiner Skujat. Die Eltern wussten nach Ansicht des Gerichts auch von psychischen Problemen ihres Sohnes. Es habe für sie erkennbar sein müssen, dass Tim "psychisch instabil" gewesen sei und "massive Selbstwertprobleme" gehabt habe, sagte Skujat. Der Jugendliche habe in psychotherapeutischen Gesprächen auch von "Tötungsphantasien" berichtet. Zudem spielte er laut Urteil oft am Computer Schießspiele und sah Horrorvideos.

Der Vorsitzende Richter hob aber zugleich hervor, dass Jörg K. nicht stellvertretend für seinen Sohn vor Gericht gestanden habe. "Auf dem Angeklagten lastet ein Bruchteil der Schuld seines Sohnes", sagte Skujat. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass der Vater zumindest während der Ermittlungen kooperativ gewesen sei und in seinem Schlusswort vor Gericht auch Reue gezeigt habe. Zudem sei er mittlerweile "sozial isoliert" und habe mit zivilrechtlichen Folgen zu rechnen. Er werde "sein ganzes Leben darunter zu leiden haben, der Vater eines Massenmörders zu sein", betonte der Richter.

Die Verteidiger von Jörg K. kündigten an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.

10.02.2011 - 16:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



123recht.net ist Rechtspartner von:

366277
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110788
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Martina Steguweit-Behrenbeck
Westerstede
Erbrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Vor 60 Jahren kam es zum Volksaufstand in der DDR. Politiker wollen, dass der 17. Juni wieder Feiertag wird. Das ist...