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Urteil gegen Schülerin nach vereiteltem Amoklauf rechtskräftig

AFP VOM 29.6.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1542 Aufrufe
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Amoklauf

Jugendliche muss fünfjährige Jugendstrafe verbüßen

Die wegen des vereitelten Amoklaufs von Sankt Augustin verurteilte Schülerin muss ihre fünfjährige Jugendstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof wies die Revision der zur Tatzeit 16-Jährigen gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn zurück, wie das Bonner Gericht am Dienstag mitteilte. Die Strafkammer hatte die Schülerin im vergangenen November unter anderem des Mordversuchs und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Als Motiv für die Tat vom 11. Mai 2009 sahen die Bonner Richter häusliche und schulische Probleme der Jugendlichen an.

Die Schülerin hatte in ihrem Prozess gestanden, am Morgen des Tattages mit Molotowcocktails, einer Schreckschusswaffe und einem Kurzschwert bewaffnet zu ihrem Gymnasium gegangen zu sein. Laut Urteil plante sie, einen Lehrer mit dem Schwert niederzustechen und ihm die Schlüssel für die Klassenräume abnehmen. Anschließend wollte sie demnach die Klassenzimmer mit den Molotowcocktails in Brand setzen und die Türen von außen verschließen.

Bei der Vorbereitung des Amoklaufs war die Jugendliche aber auf der Schultoilette von einer damals 17-jährigen Mitschülerin überrascht worden, die in dem Bonner Prozess als Nebenklägerin auftrat. Die Angeklagte hatte die Mitschülerin daraufhin mit dem Schwert angegriffen und ihr unter anderem schwere Handverletzungen zugefügt: Muskeln und Sehnen an beiden Händen wurden gekappt, der Daumen einer Hand wurde fast vollständig abgetrennt.

Als dann zwischenzeitlich Amok-Alarm ausgelöst worden war, sah die Jugendliche ihren Plan als gescheitert an und floh nach einem missglückten Selbstmordversuch vom Schulgelände. Am späten Abend des Tattages stellte sie sich der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof.

29. Juni 2010 - 15.20 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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