Das Urteil gegen einen Ex-Söldner wegen des Dreifachmordes von Overrath ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshofbestätigte nach einer Mitteilung vom Dienstag die Entscheidung des Landgerichts Köln vom vergangenen Dezember und verwarf die Revision des rechtsradikalen früheren Söldners. Der damals 46-jährige Thomas A. hatte zugegeben, am 7. Oktober 2003 einen Anwalt, dessen Ehefrau und die 26-jährige Tochter mit einer Pump-Gun erschossen zu haben, um an Geld zu kommen. Er war deshalb zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der BGH bestätigte dieses Urteil nun im Wesentlichen.
Der Rechtsradikale war auf der Rückfahrt von Gesinnungsgenossen in Ostdeutschland in Overath mangels Sprit liegen geblieben. Weil er kein Geld hatte, um Benzin zu kaufen, beschloss er, dort einen Rechtsanwalt auszurauben, den er von früheren Streitigkeiten kannte. In der Kanzlei erschoss er mit einer Pump-Gun zunächst die 53-jährige Ehefrau des Juristen. Die 26-jährige Tochter und der 61-jährige Anwalt mussten sich dann zu der Toten auf den Boden legen. Beiden schoss er dann nacheinander in den Kopf und flüchtete mit einer Beute von 70 bis 90 Euro. Die Freundin, die ihn dabei unterstützte, wurde zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
6. Dezember 2005 - 14.43 Uhr
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