BGH verhandelt über Widerruf von Haustürkrediten
AFP VOM 8.4.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 4398 Aufrufe Mehr zum Thema:Haustür, Widerruf, Verbraucherkreditgesetz, Kredit
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag über Wiederrufsrechte bei so genannten Hautürkrediten verhandelt. Das klagende Ehepaar aus dem Raum München will aus einem Hypotheken-Kredit aussteigen, weil der Vertrag in ihrer Wohnung vereinbart worden sei, der Vertreter aber nicht über die Rechte nach dem Haustürwiderrufsgesetz informiert habe. Konkret verlangten die Kläger die Rückzahlung von 118.444 Mark (60.560 Euro) bisheriger Zins- und Tilgungszahlungen sowie die Feststellung, dass der Bank "keine Ansprüche aus dem Kreditvertrag zustehen". Sein Urteil kündigte der BGH für den Nachmittag an. (AZ: XI ZR 91/99)
9. April 2002 - 13.43 Uhr
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