quote:Originale gibt man niemals aus der Hand. Einmal Verlust bei der Post und man sitzt da. Notfalls (also wenn die Gegenseite die Authentizität der Kopien bestreitet) schickt man beglaubigte Kopien, die sind im Rechtsverkehr dem Original gleichgestellt.Die Originale braucht man erst, wenn in einem Prozeß (!) die Gegenseite die Authentizität der Originale substantiiert angreifen kann (wenn es also etwa Anlaß zur Annahme gibt, man habe demjenigen, der die Kopien beglaubigt hat, sehr gute Fälschungen als Originale vorgelegt).
Muss ich da die Originalrechnungen hin schicken