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Urteil ergangen - Was nun?

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>Urteil ergangen - Was nun?

quote:
Muss ich da die Originalrechnungen hin schicken

Originale gibt man niemals aus der Hand. Einmal Verlust bei der Post und man sitzt da. Notfalls (also wenn die Gegenseite die Authentizität der Kopien bestreitet) schickt man beglaubigte Kopien, die sind im Rechtsverkehr dem Original gleichgestellt.

Die Originale braucht man erst, wenn in einem Prozeß (!) die Gegenseite die Authentizität der Originale substantiiert angreifen kann (wenn es also etwa Anlaß zur Annahme gibt, man habe demjenigen, der die Kopien beglaubigt hat, sehr gute Fälschungen als Originale vorgelegt).

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von Sheldon_Cooper am 02.08.2012 16:14
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
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>Urteil ergangen - Was nun?
Dankeschön!

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von Wolle9 am 02.08.2012 17:07
Status: Legende (352 Beiträge)
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>Urteil ergangen - Was nun?
Hab noch ne Frage zum Verzug. Es ging in dem Streit um eine nicht bezahlte Rechnung durch den Beklagten.
Da kann ich doch nun Verzugszinsen nach §288 I BGB mit anrechnen. Wieso sollte das denn nicht gehen?

grüße

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von Wolle9 am 23.08.2012 12:31
Status: Legende (352 Beiträge)
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>Urteil ergangen - Was nun?
Das Urteil ist doch schon ergangen?
Haben sie denn auch auf Zahlung der Verzugszines geklagt? Dann müsste ja was dazu drin stehen.

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von Tiger123 am 23.08.2012 13:26
Status: Legende (404 Beiträge)
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>Urteil ergangen - Was nun?
Ja, das Urteil ist schon ergangen. Da wurden aber leider nur der Wert der Sache und die Versandkosten berücksichtigt. Nicht aber die 5% Verzinsung über dem Basiszinssatz nach § 288 I BGB. Kann ich das noch im Prozesskostenfeststellungsantrag nachreichen oder sonst irgendwie einbringen?

Ich habe heut eine Antwort auf den Prozesskostenfeststellungsantrag bekommen. Gezahlt werden Fahrtkosten, Entschädigung für Zeitaufwand, Tagegeld, Kopierkosten, Versandkosten und Gerichtskosten. Das müsste dann alles Machbare gewesen sein, oder?


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von Wolle9 am 26.09.2012 20:06
Status: Legende (352 Beiträge)
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>Urteil ergangen - Was nun?
Kann mir keiner sagen, ob ich die Verzugszinsen noch irgendwie anrechnen lassen kann?

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von Wolle9 am 29.09.2012 17:12
Status: Legende (352 Beiträge)
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>Urteil ergangen - Was nun?
Auf die Hauptforderung (worum es im Rechtsstreit ging) können Sie keine Zinsen mehr bekommen, das hätten Sie mit einklagen müssen.
Auf die Prozesskosten ja, aber auch das müssen sie beantragen.

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von salkavalka am 29.09.2012 20:39
Status: Legende (444 Beiträge)
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>Urteil ergangen - Was nun?
Danke für die Auskunft. Ja bei den Hauptforderungen habe ich die Verzinsung vergessen. Die 5% über dem Basiszinssatz ab Zugang des Prozesskostenfeststellungsantrags habe ich beantragt.

Ok da kann man wohl nichts mehr machen...

Viele Grüße und danke!

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von Wolle9 am 30.09.2012 17:53
Status: Legende (352 Beiträge)
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>Urteil ergangen - Was nun?
Noch ne kurze andere Frage. Ab Zugang des Prozesskostenfeststellungsantrags beim Gericht wird der festgesetzte Betrag auch verzinst. Wie läuft das ab. Hab jetzt 2 Monate später den bescheid positiv zurück bekommen. Wie mach ich die 5% ü.Basisz. nun geltend. Es steht ja garnicht fest, wann der andere zahlt.

meine zweite Frage ist: Wie schicke ich das dem Beklagten? Mach ich ne einfache Kopie des Schreibens vom Gericht und schreibe noch ein paar Zeilen dazu oder Arbeite ich die Aufstellung vom Gericht in einen eigenen Text ein?

grüße

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von Wolle9 am 04.10.2012 17:05
Status: Legende (352 Beiträge)
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