Versandhändler dürfen nicht unaufgefordert Waren an Verbraucher senden und eine Rechnung beilegen. Das Landgericht Hildesheim urteilte nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), es sei eine "unzumutbare Belästigung", Verbraucher anzurufen und anschließend eine Ware samt Rechnung zu schicken, wie der vzbv am Mittwoch mitteilte. Demnach gibt es im Versandhandel Firmen, die Kunden telefonisch eine Warenbestellung unterzuschieben versuchen. Sie spekulierten darauf, dass der Empfänger die Rechnung bezahlt, weil er sich nicht genau an den Anruf erinnert und keinen Ärger haben will. Dazu ist ein Verbraucher aber nicht verpflichtet, wenn er die Ware nicht bestellt hat, betonte der vzbv. (LG Hildesheim O 42/09 vom 5.5.2010)
Im vorliegenden Fall hatte die BTN Versandhandel GmbH, die Münzen und Medaillen verkauft, Verbraucher angerufen und eine Medaille samt Rechnung verschickt, wie der vzbv mitteilte. Der Kunde sei damit in einem Telefonat von gut eineinhalb Minuten einverstanden gewesen, gab der Versandhändler vor Gericht an. Der Verbraucher hingegen konnte sich an den Anruf nicht erinnern, und war sicher, niemals etwas bestellt zu haben. Die Richter urteilten, bei solchen Anrufen handle es sich um eine Überrumpelung von Kunden.
16. Juni 2010 - 13.25 Uhr
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