Urteil: Stornierungsgebühren unzulässig

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Airline darf bei Stornierung oder Nichtantritt eines Fluges keine Stornierungsgebühren erheben

Wer einen Flug stornieren will, muss hierfür keine Stornierungsgebühr zahlen. Das Kammergericht Berlin (KG, Urteil vom 12.08.2014 - 5 U 2/12)untersagte aufgrund einer Klage von Verbraucherschützern gegen eine Fluggesellschaft deren Praxis, bei Stornierung oder Nichtantritt eines Fluges Gebühren in Höhe von 25,00 € zu erheben.  Nach Auffassung der Berliner Richter kann eine Airline hierfür aber keine gesonderte Zahlung verlangen. Der Kunde habe ein gesetzliches Kündigungsrecht. Deshalb sei die Gesellschaft ohnehin verpflichtet, die Stornierung zu bearbeiten. Hierfür könne er nicht extra kassieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

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