Urteil: Schweizer Ex-Banker verletzt Bankgeheimnis
AFP VOM 20.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 895 Aufrufe Mehr zum Thema:Banker, Steuerdaten
Elmer erneut festgenommen
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Privatbank Julius Bär, der vertrauliche Kundendaten an Medien weitergegeben hat, ist in der Schweiz zu einer Geldstrafe sowie einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ein Bezirksgericht in Zürich verurteilte den 55-jährigen Rudolf Elmer wegen Verletzung des Bankgeheimnisses, der Drohung und versuchten Nötigung seines Ex-Arbeitgebers. Am Mittwochabend wurde Elmer erneut festgenommen.
"Gegen Rudolf Elmer ist ein neues Strafverfahren wegen der mutmaßlichen Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet worden", teilte die Züricher Kantonspolizei auf ihrer Internetseite mit. Elmer sei nach dem Prozess am frühen Abend festgenommen worden. Grund sei die Übergabe zweier CDs mit Daten mutmaßlicher Steuersünder an Vertreter der Enthüllungsplattform Wikileaks, hieß es.
Das Bezirksgericht in Zürich hatte den früheren Leiter einer Filiale auf den karibischen Cayman-Inseln zuvor wegen Verletzung des Bankgeheimnisses, der Drohung und versuchten Nötigung seines Ex-Arbeitgebers schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von 7200 Schweizer Franken (5500 Euro) und eine zweijährige Bewährungszeit festgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall acht Monate Haft gefordert. Sie hatte Elmer vorgeworfen, nach seiner Entlassung 2002 zahlreiche interne Dokumente mitgenommen und die Namen von Kunden an Medien und den schweizerischen Fiskus weitergeleitet zu haben. Erst am Montag hatte Elmer die CDs mit Daten mutmaßlicher Steuersünder an Wikileaks übergeben.
Elmers Motiv sei nicht wie angegeben der Kampf gegen Steuerflucht gewesen, sondern seine Entlassung durch die Bank, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Anklage hatte Elmer zudem beschuldigt, einen Bombenalarm bei seinem ehemaligen Arbeitgeber ausgelöst zu haben. In diesem Punkt wurde Elmer freigesprochen.
20.01.2011 - 09:01 Uhr


