Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Forum » Steuerrecht » Urteil Arbeitszimmer...

Urteil Arbeitszimmer

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1252 Aufrufe

Urteil Arbeitszimmer

hallo
aufgrund des neuen Urteils wg. absetzbarkeit des Arbeitszimmers kurz die Frage :
(Bin im Aussendienst und meine Firma sitzt 600km von mir entfernt)

Der Steuerbescheid für 2009 ist schon erledigt, die Rückzahlung kam im April, somit keine Chance mehr ??

Der Steuerbescheid 2008 ist wg. eines EInspruches noch beim FA in Bearbeitung, jetzt nachträglich schnell noch Arbeitszimmer ansetzen ??

Noch eine Chance für 2007 ???



-----------------
""

-- Editiert am 29.07.2010 13:27


von TF1970 am 29.07.2010 13:26
Status: Philosoph (565 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 28 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Urteil Arbeitszimmer
Antrag auf Änderung nach § 173 (1) Nr. 2 AO stellen.



-----------------
&quot;&quot;<!--dejureok-->


von dem User always known as Mortinghale am 29.07.2010 13:46
Status: Unsterblich (2014 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 59 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urteil Arbeitszimmer
Das Urteil des BVerfG ist keine neue Tatsache im Sinne des § 173 AO.

Allerdings wurden die Steuerbescheide seit geraumer Zeit mit einem Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Anerkennung eines häuslichen Arbetiszimmers versehen, so dass aus diesem Grund auch bereits rechtskräftige Steuerbescheide noch geändert werden können, sofern sie einen solchen Vermerk beinhalten. Für den Steuerbescheid 2009 sollte das der Fall sein. Ob das auch im Jahr 2007 bereits der Fall war, ist mir nicht bekannt.

-----------------
" "


von hh am 30.07.2010 14:13
Status: Tao (23263 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urteil Arbeitszimmer
quote:
Das Urteil des BVerfG ist keine neue Tatsache im Sinne des § 173 AO.

Aber die Erkenntnis, daß man Kosten eines Arbeitszimmers absetzen kann.

Das klappt natürlich nur, wenn bei der Erklärungserstellung kein Steuerberater beteiligt war und man noch nie zuvor derartige Aufwendungen geltend gemacht hat.



-----------------
""


von dem User always known as Mortinghale am 30.07.2010 16:42
Status: Unsterblich (2014 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 59 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Steuerrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94197
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt