Liebe Forenmitstreiter, A hat ein nicht berufungsfähiges Urteil erhalten. Es ging um eine anwaltliche Honorarklage. Im Urteil steht nun sinngemäß, dass A an seinen ehemaligen Anwalt Betrag X zu zahlen hat. In der Begründung wird ausführlich dargelegt, dass A einen Auftrag zur Erbauseinandersetzung des Vaters erteilt hat und somit der Honoaranspruch teilweise (30%) begründet sei. Jetzt kommts: In der Honorarklage ging es aber nicht um die EA des Vaters, sondern um die EA des Großvaters. Es ging um Ansprüche gegen einen Miterben, der ausschließlich Miterbe der EG nach dem Großvater ist/war. Der Anwalt hat dies in der Klageschrift nicht eindeutig vorgetragen (mal schreibt er EG nach Vater, mal EG nach Großvater), der Beklagte hat das jedoch eindeutig dargelegt. Der Gegenstandswert (Anspruch gegen den Miterben nach dem Großvater) beweist aber, dass es um die EG nach dem Großvater ging. Was kann/muss A hier tun, Gehörsrüge? Es bestände doch sonst die Gefahr, dass Anwalt noch einmal abrechnet? Juca