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Urteil im Berufungsverfahren von Suu Kyi Anfang Oktober

AFP VOM 18.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1170 Aufrufe
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Birma, Oppositionelle

Oppositionsführerin selbst nicht bei Gericht anwesend

Anfang Oktober entscheidet die birmanische Justiz über eine Berufungsklage von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi gegen ihre neue Hausarrest-Strafe. Nach einer Anhörung am Freitag vertagte sich das Gericht in Rangun auf den 2. Oktober. Vor der Anhörung zeigten sich die Anwälte der Friedensnobelpreisträgerin zuversichtlich.

Seine Mandantin sehe "zuversichtlich" der Entscheidung des Gerichts in Rangun entgegen, sagte Suu Kyis Anwalt Nyan Win. Suu Kyi durfte selbst nicht zu der Anhörung vor Gericht erscheinen. Das hatte ihr die Militärregierung mit Verweis auf die Gesetzeslage untersagt. Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen versammelten sich vor dem Gebäude rund hundert ihrer Anhänger.

Suu Kyi war Anfang August zunächst zu drei Jahren Strafarbeit verurteilt worden. Junta-Chef Than Shwe änderte das Urteil in anderthalb Jahre Hausarrest. Die Militärregierung warf der Oppositionsführerin vor, mit der Aufnahme eines US-Bürgers in ihrem Haus gegen die Auflagen ihres Hausarrests verstoßen zu haben.

Das Urteil löste weltweit Empörung aus - auch, weil es Suu Kyi von den für 2010 geplanten Wahlen in Birma ausschließt. Die streitbare Oppositionspolitikerin verbrachte 14 der vergangenen 20 Jahre unter Hausarrest.

Unterdessen ließ die birmanische Militärregierung zwei Journalisten, die den Opfern des Zyklon Nargis im Jahr 2008 geholfen hatten, und mehrere Oppositionelle frei. Sie gehören zu den mehr als 7000 Häftlingen, denen die Junta wie am Donnerstag angekündigt Amnestie gewähren will.

18. September 2009 - 13.23 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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