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Urteil gegen Kleingärtner wegen Dreifachmordes rechtskräftig

AFP VOM 28.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 753 Aufrufe
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Mord, Kleingärtner

Rentner erschlug Laubennachbarn im Streit um Gartenabfälle

Ein 66-jähriger Kleingärtner, der in Hildesheim drei Laubennachbarn mit einem Knüppel erschlagen hatte, ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) verworfen. Zudem sei die besondere schwere der Schuld des Mannes zu Recht festgestellt worden, teilte der BGH am Montag mit.

Laut Urteil hatte der Rentner im September 2008 nach jahrelangem Streit in einer Schrebergartenanlage in Gifhorn seine Laubennachbarn, ein Ehepaar und dessen 33-jährigen Sohn, mit einem Eichenholzknüppel erschlagen. Konkreter Anlass für die Morde war ein Streit über die Entsorgung von Gartenabfällen. Der Täter streckte demnach zunächst den 33-jährigen Sohn mit wuchtigen Schlägen auf den Kopf nieder, dann dessen 64-jährigen Vater und zuletzt die 59-jährige Mutter. Die Opfer schleppte er danach in ein Versteck, wo sie an ihren schweren Kopfverletzungen verstarben.

28. September 2009 - 15.08 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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