Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Urteil gegen Horst Mahler zu sechs Jahren Haft rechtskräftig

AFP VOM 10.8.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 919 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Mahler, Volksverhetzung

73-Jähriger muss wegen Volksverhetzung ins Gefängnis

Die Verurteilung des Rechtsextremisten Horst Mahler zu sechs Jahren Haft wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht München mitteilte, wies der Bundesgerichtshof die Revision des 73-Jährigen gegen das Urteil als offensichtlich unbegründet zurück. Mahler war im Februar vom Landgericht München II verurteilt worden, weil er unter anderem in einer Videoaufnahme den Holocaust als "die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet hatte.

Mahler gehörte zur ersten Generation der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) um Andreas Baader und Ulrike Meinhof, er verbüßte wegen Straftaten im Zusammenhang mit der RAF von 1970 bis 1980 eine Haftstrafe. In den 90er Jahren sorgte der Rechtsanwalt dann mit rechtsextremen Äußerungen für Aufsehen und vertrat die NPD als Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht in dem 2003 gescheiterten Verbotsverfahren.

10. August 2009 - 17.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Andre Stämmler
Jena
Sozialrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
 Jetzt anrufen 2,39 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?