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Urteil gegen Heugel im Kölner Müllskandal ist rechtskräftig

AFP VOM 27.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1523 Aufrufe
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Bestechung, Müllskandal

Bundesgerichtshof verwirft Revision

Das Urteil gegen den früheren Kölner Oberstadtdirektor Klaus Heugel (SPD) wegen Bestechlichkeit im Müllskandal ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf nach Angaben vom Montag die Revision des einstigen Oberbürgermeisterkandidaten gegen den Spruch des Kölner Landgerichts vom August 2008.

Heugel hatte dem Landgericht zufolge 1999 in seinem Oberbürgermeister-Wahlkampf vom Müllunternehmer Hellmut Trienekens eine indirekte Spende von insgesamt knapp 77.000 Euro genommen. Trienekens erwartete als Gegenleistung, dass sich der SPD-Politiker nach der Wahl für eine Teilprivatisierung der städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe zugunsten des Unternehmers einsetzen würde. Dies sei Heugel klar gewesen, befand das Gericht.

27. Juli 2009 - 12.33 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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