Urteil über Offenlegung von Schilys Nebentätigkeit erwartet
AFP VOM 30.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 736 Aufrufe Mehr zum Thema:Schily, Nebentätigkeiten
SPD-Abgeordnete verweisen auf Verschwiegenheitspflicht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet heute, ob Abgeordnete auch Nebentätigkeiten offenlegen müssen, die sie als Rechtsanwälte ausüben. Die beiden scheidenden SPD-Abgeordneten Otto Schily und Volker Kröning hatten dies mit dem Hinweis verweigert, auch anonymisierte Angaben seien mit ihrer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht vereinbar. Das Bundestagspräsidium setzte daraufhin Ordnungsgelder von rund 22.000 beziehungsweise 15.000 Euro fest. Dagegen klagen Schily und Kröning.
30. September 2009 - 07.29 Uhr
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