Urlaubsvideo auf Facebook gesperrt

24. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
manhattan123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 19x hilfreich)
Urlaubsvideo auf Facebook gesperrt

Hallo @ alle,

die Überschrift erklärt eigentlich alles. Erstmal kein Beinbruch, dachte ich. Es drehte sich um die Musik, die ich in einer netten Abfolge von Urlaubsfotos im Hintergrund eingespielt habe. Diese ist Urheberrechtlich geschützt. Darauf wies mich Facebook erst nach Wochen hin, und sperrte mir dieses Video.
Offensichtlich haben die Betreiber von Facebook oder deren Robotter, meine Daten durchforstet und somit meine Privatssphäre verletzt. Das Video war NICHT ÖFFENTLICH und konnte nur durch meine Freunde angeschaut werden.

Ich habe bei Facebook Widerspruch eingelegt und das Video war sofort wieder da. Der Vorgang wird sicher nicht damit beendet sein. Facebook wird wohl ein Statement abgeben und dieses Video erneut sperren.
Aber.. hat sich Facebook da nicht strafbar gemacht? Kann ich Facebook abmahnen?

-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Aber.. hat sich Facebook da nicht strafbar gemacht?
Mit was soll sich denn da FB strafbar gemacht haben?

quote:
Kann ich Facebook abmahnen?
Aus welchem Grund, wofür?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
manhattan123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 19x hilfreich)

na weil meine Bilder für andere verborgen sein sollen und nur von meinen Freunden gesehen werden sollen, und ich das auch entsprechend eingestellt habe.

Ich habe Facebook nicht eingeladen, meine Daten zu lesen. Oder habe ich das in den AGB´s übersehen?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Du verwechselst da was; und zwar gewaltig.
Du bewegst dich nicht in einer sozialen Öffentlichkeit oder deinem Privatsandkasten, sondern im Verfügungsbereich eines gewinnorientiertem Privatunternehmens. Und da gilt Hausrecht..
Den Hausherrn ist es reichlich schnuppe ob du ihn zu seiner eigenen Party einlädst oder nicht; denn schließlich ist nicht er mit dir in der Digiwelt, sondern du mit ihm..

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
manhattan123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 19x hilfreich)

..dann sollte ich mich auf dieser Plattform abmelden. Ich bin damit nicht einverstanden. Was gewinnorientierte Unternehmen sind, ist mir bekannt. Vielen Dank für Deine Tips, bzw. Hinweise. Der Vorgang hat mir die Augen geöffnet.

Wenn ich nicht will, dass in meinen Daten herum gestöbert wird, muß ich mich davon fern halten. Einige meiner Freunde haben das schon gemacht.

Vielen Dank für die Infos

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe Facebook nicht eingeladen, meine Daten zu lesen. Oder habe ich das in den AGB´s übersehen? <hr size=1 noshade>

Ja, hast du
Die Firma verdient Geld damit das sie Deine Daten liest, das ist deren Geschäftsmodell.



quote:<hr size=1 noshade>Aber.. hat sich Facebook da nicht strafbar gemacht? Kann ich Facebook abmahnen? <hr size=1 noshade>

Nein, aber Du.
Die Musik in dem Video sollte also schnellstmöglich verschwinden, falls Du unangenheme, teuere Konsequenzen vermeiden willst.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 25.10.2014 20:38

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nein, aber Du.
Sehe ich nicht so, das Video war ja nicht öffentlich (vorausgesetzt, er hat jetzt nicht zigtausend Freunde, und das Ganze ist eigentlich nur zum Schein, um privat Musik zu tauschen).

Aber Facebook(!) könnte trotzdem gegen das Urheberrecht verstoßen haben, die die verdienten schließlich Geld damit (gewerbliche=nicht private Nutzung).
Das ist ähnlich wie wenn ein Fernsehsender ein tolles (privates) Tanzvideo veröffentlich, plötzlich ist die Gema mit im Boot.

Es mag aber sein, dass auch Facebook eine Vereinbarung mit der Gema hat, keine Ahnung (man hört ja immer nur von YT).

Stefan


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es mag aber sein, dass auch Facebook eine Vereinbarung mit der Gema hat, <hr size=1 noshade>

Nein, die wollen erst das ganze mit YT klären bevor sie an die anderen gehen.

Zumindest hat der EuGH jetzt entschieden das eingebettete Videos wie Links zu behandeln sind.
Die GEMA plante auch für eingebettete Inhalte nochmal kassieren, das Geschäftsmodell dürfte jetzt gestorben sein.



Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist.
=> trifft hier zu, es war ja eben nicht nur für ein Person bestimmt



Anders, wenn der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen persönlich untereinander verbunden sind
=> Teil 1 (Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt) trifft zu
=> Teil 2 (durch gegenseitige Beziehungen persönlich untereinander verbunden sind) eher nicht, denn Facebook-"Freunde" sind im Gegensatz zu realen Freunden häufig nur virtuell verbunden.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Ich habe Facebook nicht eingeladen, meine Daten zu lesen.


Da guckt sich auch kein Mensch deine Daten an, sondern ein Script. Das ist auch völlig normal, denn daß z.B. Virenscanner u.ä. über Uploads laufen, das ist so selbstverständlich, daß das IMO noch nicht mal dem Nutzer angekündigt werden muß.

quote:
Oder habe ich das in den AGB´s übersehen?


We can remove any content or information you post on Facebook if we believe that it violates this Statement or our policies.
[...]
You consent to having your personal data transferred to and processed in the United States.
[...]
we may use the information we receive about you:
as part of our efforts to keep Facebook products, services and integrations safe and secure;
to protect Facebook's or others' rights or property


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
manhattan123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo nochmal und vielen Dank für Euere Infos und Meinungen!

und ja, das Urteil, von dem ich zufällig auch gehört habe ist schonmal der richtige Weg. Man muss sich auch mal das Wort im Munde zergehen lassen (Urheberrechtsverletzung) Wenn ich ein Musikfile verkaufe, ist das aus meiner Sicht eine Urheberrechtsverletzung. Wenn ich sie kopiere und weiter verkaufe usw. usw.

Wenn ich mit dem Musikfile jedoch mein privates Video pflastere oder einen Klingeton auf mein Handy generiere (nicht kaufe..), darf dieser Schutz nicht greifen. Das ist aber meine Meinung und mein Rechtsempfinden und hat nichts mit der derzeitigen Rechtslage zutun.

Da ich jedoch selbst (ein wenig) Musik mache, sehe ich 2 Möglichkeiten, meine Musik zu verbreiten: Einmal kann ich mich bei der Gema anmelden und die Krimminalisierung ganz normaler Menschen unterstützen. (denn es ist nichts anderes und schadet niemanden). Oder ich arbeite nicht mit der Gema zusammen und verdiene mein Geld mit meinem künstlerischem Werk und nicht mit Abzocke durch Gema. Das ist aber nur meine Meinung dazu. Ich bin ja nur ein winziges kleines Licht, aber unfreiwillig krimminell geworden (..) Ich habe derweil vorerst mein Video privatisiert und nur noch ich und meine Freunde (vor meinem Computer) können es sehen.
Und ja: Ich habe tatsächlich bei Facebook seit Jahren 14 Freunde, von denen ich jeden einzelnen privat kenne und besuchen. Das ist zugegeben nicht normal bei Facebook.

Ich spiele diesen Hype natürlich nicht mit. Andereseits bin ich nicht bereit, mein Video von der Plattform zu löschen, da mir mein Rechtsempfinden im Weg steht. Manch anderer könnte das durchaus als Zivilkorrage werten, andere wieder als Dummheit, wegen möglicher Ansprüche von irgendwem. (Krimminalisierung eben)

Trotzdem nochmal vielen Dank. Es erschreckt mich trotzdem, was mit meinen Daten gemacht wird und das die Daten im Grunde öffentlich (für Facebook) sind und ich keinen Schutz vor der Verwertung zu haben scheine.

-----------------
""

-- Editiert manhattan123 am 04.11.2014 12:50

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Wenn ich mit dem Musikfile jedoch mein privates Video pflastere oder einen Klingeton auf mein Handy generiere (nicht kaufe..), darf dieser Schutz nicht greifen.

tut er auch nicht, wenn das Video auf deinem privaten Rechner bleibt. Du hast es aber hochgeladen...

Abgesehen davon geht es hier doch (noch) um was ganz anderes: Facebook kann immer noch selber entscheiden, was für Sachen bei ihnen hochgeladen werden dürfen. Wenn Facebook entscheidet, dass keine Fotos mehr gepostet werden dürfen, auf denen eine ungerade Anzahl an Personen zu sehen ist, dann hat der User sich daran zu halten. Das ist jetzt natürlich ein an den Haaren herbeigezogenes Beispiel. Aber hier geht es um urheberrechtliche Gründe, wo schlußendlich sonst Facebook erstmal Probleme bekommt...

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.047 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen