Hallo,wenn ich den Arbeitgeber wechsel und habe bis dahin z.B.20 Tage Urlaub erworben und erst 10 Tage bis dahin genommen,muß der neue Arbeitgeber dann die restlichen zehn Tage übernehmen?
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Urlaubsübernahme bei Arbeitgeberwechsel
31. Mai 2010
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Frage vom 31. Mai 2010 | 17:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsübernahme bei Arbeitgeberwechsel
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#1
Antwort vom 31. Mai 2010 | 20:01
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Nein, das muss er nicht.
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#2
Antwort vom 31. Mai 2010 | 22:05
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
Nach § 7 BUrlG Absatz 4
ist der Urlaub vom alten Arbeitgeber abzugelten.
Das hat dann zur Folge, dass kein Urlaubsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht.
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#3
Antwort vom 31. Mai 2010 | 22:35
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
So ein Unsinn! Der Urlbaub ist vom neuem AG zu vergelten. Nicht Fair - aber ist so!
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