Ich arbeite in Hamburg in einer Wohnungsverwaltung, aufgrund des zu erwartenden Chaos während des G20 Treffens, habe ich mir 2 Tage Urlaub genommen ( 06.+07.07.2017).
Am Donnerstag, den 06.07.2017 um 10:22 Uhr ging eine Mail an alle Mitarbeiter raus, dass der Arbeitstag um 14 Uhr endet und am Freitag, den 07.07.2017 ALLE Mitarbeiter frei haben.
Diese Mail habe ich nach meinem Uralub vorgefunden.
Steht mir eine Gutschrift über den eingereichten Urlaub (nur der 07-07.2017) zu???
Urlaubstag gutschreiben?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zustehen: Nein, denke ich. Nachfragen, ob: Kann sich lohnen.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Nach meiner Einschätzung besteht ein Anspruch auf eine Gutschrift des Urlaubstages nicht. Eine gesetzliche Regelung hierzu fehlt. Das Bundesurlaubsgesetz kennt eine Gutschrift bzw Nichtberechnung nur für den Fall einer Erkrankung im Urlaub.
Bei einer Abwägung wäre hier zu berücksichtigen, dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegen dürfte und den Arbeitgeber dazu zwang, diese Maßnahmen zu ergreifen.
Dennoch können Sie natürlich Ihren Arbeitgeber diesbezüglich ansprechen und auf dessen Kulanz hoffen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
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