Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

10394 Aufrufe

Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage

Hallo,

Ich habe ein riesen Problem!! Ich arbeite in einem Service-Center in Mecklemburg Vorpommern. Ich habe im Jahr lächerliche 20 Tage Urlaub,das ist ja eigentlich noch nicht wirklich das tragische,aber nun...wollte ich zu Weihnachten und Silvester frei haben sprich 25. u. 26. 12.06 sowie den 1.1.07. da ich letztes Jahr beide Feste gearbeitet habe,habe ich gedacht das es seinene "gang" geht und ich die Tage frei bekomme,da ich mich ja letztes Jahr mich "geopfert "habe, aber leider nicht!!

Nun soll sich ich für den 25.12.06+26.12.06+1.1.07 je einen Urlaubstag einreichen!! Also von meinen 20 Tagen im Jahr soll ich für einen gestzlichen Feiertag einen Urlaubstag einreichen!! Kann das sein?Ist das Rechtens?? Wer kann mir dazu was sagen???

Auf Anfrage an die Geschäftsführung bekamm ich nur,wenn mir was nicht passt könne ich ja Kündigen und ich hätte einen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber in meinem Arbeitvertrag hab ich nichts gefunden wo drin steht das ich für einen gesetzlichen Feiertag einen Urlaubstag nehmen muss!!

Wer kann mir da helfen,hat irgend jemand dazu schon mal was gelesen oder kann mir da einen Tip geben!!
Wie kann es sein das jeder Deutsche seinen Urlaub hat und die 8 bis 12 gesetzlichen Feiertage je nach Bundesland dazu,während ich mit 20 Tagen im Jahr auskommen muss??

Angeblich gibt es in M/V dazu irgendwelche Sonderregelungen,ich konnte aber dazu nichts in Erfahrung bringen.

Bitte helft mir,ich bin am Verzweifeln,ich bin für jede Antwort dankbar!Und für jeden Tip dankbar was ich da machen kann.

Vielen dank im Voraus


von Line 0 am 30.10.2006 09:21
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
OK, 20 Tage sind schon viel. Es soll Länder geben, da hast du 5 Urlaubstage, und 5 Krankheitstage, die du als Urlaub nehmen kannst, wenn du nicht Krank warst.

Aber so viel ich weiß, werden Feiertage entweder zu 100% als Überstunden ausbezahlt, oder du bekommst an einem anderen Tag Freizeitausgleich. Zumindest steht dir das so als AN zu.
Somit ist es blödsinn für den Tag einen Urlaubstag einzureichen, da der Dir eh wieder als Freizeitausgleich gutgeschrieben werden muss.



von Lifeguard am 30.10.2006 09:57
Status: Unsterblich (1768 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 33 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
Wenn Du am 25./26.12. arbeitest bekommst Du normalerweise Dein normales Gehalt und 100% extra und die Steuerfrei.

Wenn Du an dem Tag nicht arbeiten möchtest mußt Du keinen Urlaub nehmen. Absoluter quatsch.

Die Frage ist, wieviele tage in der Woche mußt Du arbeiten? Ist das Service-Center 24/7 auf?

Wenn Dein Schichtplan sagt, daß Du arbeiten mußt, mußt Du arbeiten, aber nur unter der Voraussetzung, daß Du wie oben beschrieben entweder mehr Geld bekommst oder einen Freizeitausgleich. Meines Wissens bei Feiertagen, ersatzweise 2 Tage.

Da zeigt sich mal wieder die Ausbeutung die immer schlimmer wird!


von SVielha am 30.10.2006 10:16
Status: Philosoph (661 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
http://www.diag-mav.org/arhilfen/arzeit/feiertagsarbeit.htm


von SVielha am 30.10.2006 10:28
Status: Philosoph (661 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
Steuerfrei ist das seit Schröder nicht mehr, nur noch die 30-50% WE zuschlag

Wenn ich mich recht entsinne wird für die Weihnachtsfeiertage 135% bezahlt, wenn sie auf einen Sonntag fallen 150%. Von diesen 1xx % sind jedoch nur xx, also 35% bzw 50% steuerfrei.

Soviel ich weiß ist im ArbeitsZeitgesetzt nur 1 Tag Freizeitausgleich vorgesehen.

Wenn du also am 25/26 auf dem Dienstplan stehst, und dafür urlaub nehmen müßtest, würdest du das also als Freizeitausgleich bekommen.


von Lifeguard am 30.10.2006 10:34
Status: Unsterblich (1768 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 33 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
@SVielha

1.Dein Link ist sehr Interresant ,aber betrift das auch alle Bundesländer??

2.Und ja das Service-Center ist 24/7 auf.


Hat Irgend jemand schon mal was von einer Sonderregelung für Service-Center in MV gehört?? Wo diese ganzen gesetzlichen Regelungen wegfallen?? Wie gesagt NUR für Service-Center, das wird uns immer wieder von der Geschäftsführung erzählt,gesehen hat das aber noch keiner von uns MA !!! Kann es sein das nur ein Unternehmen diese Regelung vom Land MV bekommen kann?? ISt das überhazpt Rechtlich tragbar??


von Line 0 am 30.10.2006 11:05
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
@Lifeguard

Du meinst dann aber Länder im Osteuropäischem Ausland oder im Asiatischen Raum aber doch nicht in Deutschland oder??


von Line 0 am 30.10.2006 11:18
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
Für man an Feiertagen, für die man nach einem Schichtplan eingeteilt wird, frei haben will, dann muss man keinen Urlaub dafür nehmen.

Wenn Du an einem Feiertag arbeiten musst, dann steht Dir dafür ein freier Ersatztag zu.

Sonderregelungen für Service-Center in MV sind mir nicht bekannt und es würde mich auch überraschen, wenn es in dieser Hinsicht Soderregelungen gibt.


von hh am 30.10.2006 11:51
Status: Tao (23495 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
@line0
Angeblich gibt es in M/V dazu irgendwelche Sonderregelungen,ich konnte aber dazu nichts in Erfahrung bringen.

Der das behauptet hat, soll Ihnen doch bitte mal zeigen, wo das steht. Ich halte das für Blödsinn.


von hamburgerin01 am 30.10.2006 12:50
Status: Tao (10053 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 221 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
@hamburgerin01

Leider ist das irgendwie immer nicht möglich!! Auf meine Aufforderung dazu wurde nur gefragt ob ich noch länger Beschäftigt sein möchte!!
Was dann wohl soviel heisst wie endweder willst Du wie ein "Sklave" arbeiten oder Du kannst zu Hause bleiben.




von Line 0 am 30.10.2006 15:29
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
Ich glaube die sonderregelung in MV heißt 2x% Arbeitslosigkeit. Gibt wohl genug Leute dort, denen der Arbeitsplatz so wichtig ist, bzw die sich auch zu den Umständen einstellen lassen.


von Lifeguard am 30.10.2006 15:56
Status: Unsterblich (1768 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 33 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online