Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
Hallo,
Ich habe ein riesen Problem!! Ich arbeite in einem Service-Center in Mecklemburg Vorpommern. Ich habe im Jahr lächerliche 20 Tage Urlaub,das ist ja eigentlich noch nicht wirklich das tragische,aber nun...wollte ich zu Weihnachten und Silvester frei haben sprich 25. u. 26. 12.06 sowie den 1.1.07. da ich letztes Jahr beide Feste gearbeitet habe,habe ich gedacht das es seinene "gang" geht und ich die Tage frei bekomme,da ich mich ja letztes Jahr mich "geopfert "habe, aber leider nicht!!
Nun soll sich ich für den 25.12.06+26.12.06+1.1.07 je einen Urlaubstag einreichen!! Also von meinen 20 Tagen im Jahr soll ich für einen gestzlichen Feiertag einen Urlaubstag einreichen!! Kann das sein?Ist das Rechtens?? Wer kann mir dazu was sagen???
Auf Anfrage an die Geschäftsführung bekamm ich nur,wenn mir was nicht passt könne ich ja Kündigen und ich hätte einen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber in meinem Arbeitvertrag hab ich nichts gefunden wo drin steht das ich für einen gesetzlichen Feiertag einen Urlaubstag nehmen muss!!
Wer kann mir da helfen,hat irgend jemand dazu schon mal was gelesen oder kann mir da einen Tip geben!!
Wie kann es sein das jeder Deutsche seinen Urlaub hat und die 8 bis 12 gesetzlichen Feiertage je nach Bundesland dazu,während ich mit 20 Tagen im Jahr auskommen muss??
Angeblich gibt es in M/V dazu irgendwelche Sonderregelungen,ich konnte aber dazu nichts in Erfahrung bringen.
Bitte helft mir,ich bin am Verzweifeln,ich bin für jede Antwort dankbar!Und für jeden Tip dankbar was ich da machen kann.
Vielen dank im Voraus
von Line 0 am 30.10.2006 09:21
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>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
Wenn Du am 25./26.12. arbeitest bekommst Du normalerweise Dein normales Gehalt und 100% extra und die Steuerfrei.
Wenn Du an dem Tag nicht arbeiten möchtest mußt Du
keinen Urlaub nehmen. Absoluter quatsch.
Die Frage ist, wieviele tage in der Woche mußt Du arbeiten? Ist das Service-Center 24/7 auf?
Wenn Dein Schichtplan sagt, daß Du arbeiten mußt, mußt Du arbeiten, aber nur unter der Voraussetzung, daß Du wie oben beschrieben entweder mehr Geld bekommst oder einen Freizeitausgleich. Meines Wissens bei Feiertagen, ersatzweise 2 Tage.
Da zeigt sich mal wieder die Ausbeutung die immer schlimmer wird!
von SVielha am 30.10.2006 10:16
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>Urlaubstag einreichen für gesetzliche Feiertage
Steuerfrei ist das seit Schröder nicht mehr, nur noch die 30-50% WE zuschlag
Wenn ich mich recht entsinne wird für die Weihnachtsfeiertage 135% bezahlt, wenn sie auf einen Sonntag fallen 150%. Von diesen 1xx % sind jedoch nur xx, also 35% bzw 50% steuerfrei.
Soviel ich weiß ist im ArbeitsZeitgesetzt nur 1 Tag Freizeitausgleich vorgesehen.
Wenn du also am 25/26 auf dem Dienstplan stehst, und dafür urlaub nehmen müßtest, würdest du das also als Freizeitausgleich bekommen.
von Lifeguard am 30.10.2006 10:34
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