Urlaubsstreichung - Ist das rechtens?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
AndreaB.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsstreichung - Ist das rechtens?

Hallo,

der Chef des Unternehmens hat heute angekündigt, das er 4 Urlaubstage streichen wird und den Geldausgleich in die Pensionskasse einzahlen wird. Ab Februar gibt es eine 1,3 % Erhöhung in Anlehnung an den Tarifvertrag, die er jedoch ebenfalls in die Pensionskasse einzahlen wird.

Das Unternehmen läuft sehr gut mit steigenden Umsatzzahlen !
Die Mitarbeiter sind nun sehr verunsichert und haben Angst um ihren Arbeitsplatz, sollten sie sich versuchen dagegen zu wehren.

Ist das rechtens ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Das geht imo nur durch Änderung der Arbeitsverträge, wenn da nunmal 28 Tage Urlaub drinne stehen kann er nicht einfach auf 24 Tage reduzieren.

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"*del*: User deleted by stuffed Error."

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Und auch in diesem Fall ist es wohl wichtig zu wissen, dass ein Arbeitgeber Arbeitsverträge nicht einfach einseitig abändern darf.

Wenn Sie einen geänderten neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, stimmen Sie dem zu, aber dazu sind Sie nicht verpflichtet.
Das ist kein Kündigungsgrund!!

Ansonsten muß der Arbeitgeber dies über eine Änderungskündigung versuchen, hat aber vor einem Arbeitsgericht, wo er die Notwendigkeit der Veränderung belegen müßte, wenig Chancen.

Wie stehen Ihre Kollegen denn dazu, wenn viele von Ihnen der Änderung nicht zustimmen, wird es für den Arbeitgeber sehr schwer, das durchzusetzen. Setzen Sie sich mal mit den Kollegen zusammen, rechtlich hat Ihr Arbeitgeber wenig Handhabe.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Aussagen von delayar und hamburgerin01 gelten allerdings nur für die Kürzung der Urlaubstage.

Falls keine Tarifbindung vorliegt und so etwas auch nicht vertraglich vereinbart worden ist, gibt es keinen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung. Wenn der AG eine Erhöhung in die Pensionskasse zahlt, dann kann er so etwas machen.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Da ist für mich die Frage:
Hallo AndreaB,

Werden Sie in Anlehnung an den Tarifvertrag bezahlt oder bezieht sich die "Anlehnung" nur auf die Gehaltserhöhung?

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