Urlaubsanspruch übersteigt Kündigungsfrist
Dass offene Urlaubsansprüche auf die Kündigungsfrist angerechnet werden ist ok. Jetzt bleibt in meinem Fall nach dem Aufbrauchen der Urlaubstage für die Kündigungsfrist noch ein Restanspruch auf Urlaub von 2,5 Tagen. Habe ich einen Anpruch auf Ausbezahlung dieser 2,5 Tage?
Folgende Formulierung findet sich im AV: "Im Falle der Künd. ist der AG berechtigt, den AN bis zum Ablauf der Künd.frist[...]freizustellen; etwaige noch offene Urlaubsansprüche sind in diesem Fall auf den Zeitraum der Freistellung anzurechnen
und damit abgegolten ";
Ist damit gemeint, dass nur die tatsächlich angerechneten Tage abgegolten sind und der Rest finanziell ausgeglichen wird oder ist es so zu verstehen, dass der gesamte Anspruch auf Resturlaub abgegolten ist?
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von MSC_BWL am 30.07.2012 16:14
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