Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat mir im Dezember 07 zum 31.03.08 personenbedingt (wegen Krankheit) gekündigt. Ich habe eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Ich bin seit Dezember 06 durchweg krank und werde in jedem Fall auch bis zum 31.03.08 weiterhin krank sein. Kann daher meinen Urlaub nicht mehr nehmen.
Wie ist das denn nun rechtlich?
Muss der Arbeitgeber mir meinen Urlaub von 2007 und meinen Urlaubsanspruch von 2008 auszahlen, weil ich wegen Krankheit diesen nicht mehr vor Ausscheiden nehmen kann?
Bei mir in der Firma ist es im übrigen geregelt, daß man seinen kompletten Jahresurlaub bis 31.03. des nächsten Jahres genommen haben muss.
Kann mir hier jemand eine Seite nennen wo ich das Rechtliche bezüglich der Auszahlung von Urlaub durchlesen kann?
Vielen Dank
Muci
-- Editiert von Muci am 13.01.2008 14:34:41
-- Editiert von Muci am 13.01.2008 14:36:56
Urlaubsanspruch nach Kündigung wegen Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
>>> bundesurlaubsgesetz
urlaub wird ausbezahlt.
(wieso hast du die kündigung 'einfach so' akzeptiert?)
wie dem auch sei: alles gute!
-- Editiert von blaubär49 am 13.01.2008 15:23:37
@ Blaubär
Akzeptiert deshalb, weil ich tatsächlich weiterhin krank bin. Auch das Integrationsamt hat einer Kündigung auch zugestimmt. Bin schwerbehindert.
Hätte nur Kraft gekostet und ich hätte sicher verloren. Mit meiner Krankheit dauert es .... So schnell bin und werde ich nicht gesund. Wäre nur gegen Mauern angerannt.
Danke Dir!
LG
Muci
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@ Blaubär
hmmmm stimmt denn Deine Aussage die Du geschrieben hast, daß der Urlaub ausgezahlt werden muss, wirklich? Wie kommst Du zu der Annahme? Hast Du ein Aktenzeichen oder einen Link im Internet wo das steht?
Hast Du meine Fragen bzw. meine Situation genau gelesen?
Ich bin mir wirklich unsicher!!
Bin über Ratschlag sehr dankbar.
LG
Muci
Ich habe grade mal hier nachgelesen: http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-gestellte-fragen/urlaub/#266
Dort steht: Habe ich einen Anspruch darauf, mir den Urlaub auszahlen zu lassen?
"Die Abgeltung von Urlaubsansprüchen ist grundsätzlich unzulässig. Nur wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Freizeit genommen werden kann, besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Etwas anderes gilt in Berufszweigen, in denen ein Sozial- beziehungsweise Urlaubskassenverfahren eingerichtet ist. In diesen Fällen kann der Urlaubsanspruch auch beim nächsten Arbeitgeber geltend gemacht werden.
Der Abgeltungsanspruch setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber den Urlaub überhaupt hätte gewähren können. Dies ist dann nicht der Fall, wenn Sie auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Übertragungszeitraums (31. März des Folgejahres) Ihre vertragliche Tätigkeit nicht hätten aufnehmen können. Denn in diesem Fall wäre der Urlaubsanspruch auch bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses untergegangen. Bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit kann daher keine Abgeltung des Urlaubs verlangt werden."
Heisst das im Klartext, daß ich "gesundgeschrieben" meinen Urlaub auszahlen lassen kann? Soll ich mich nun nicht mehr krankschreiben lassen ab Mitte Februar? Mir steht noch der komplette Jahresurlaub 2007 zu und der Urlaub von 2008 bis 31.03.08
LG
Muci
@muci
exakt das ist es. wärst du nicht au, müßte dir dein urlaub ausgezahlt werden. so aber geht das nicht, denn wärst du nicht gekündigt, würdest du jetzt auch keinen urlaub nehmen können, da du au bist.
allerdings muss ich @blaibär recht geben. ich hätte bzw habe damals meine kü nicht akzeptiert und geklagt. da ich aber weiter krank war, habe ich einem vergleich zugestimmt mit entsprechender zahlung.nicht als abfindung sondern provision ausgewisen.
@blaubär
ich glaub, hier irrst du ausnahmsweise, da der threadsteller arb.unfähig erkrankt ist während der av gekündigt wird.
-- Editiert von sunbee1 am 13.01.2008 16:25:39
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten