Urlaubsanspruch nach Insolvenzkündigung

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
msn471837-95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Insolvenzkündigung

Guten Abend liebe Community!

Ich hätte eine frage bezüglich Urlaubsanspruch für den AN nach Insolvenzkündigung und hoffe das mir jmd. weiterhelfen kann.

Der AN ist seit März 2016 angestellt, Ihm stehen pro Jahr 20 Urlaubstage zur Verfügung. Im Jahr 2017 hat er schon 8 Urlaubstage genutzt. Er erhält die Insolvenzkündigung am 31.07.2017, mit Kündigung zum 31.08.2017.

Meiner meinung nach steht dem AN der gesamte restliche Jahresurlaub noch zur Verfügung da wir bereits in der 2 ten Kalenderhälfte des Jahres angekommen sind. Demnach dürfte er die 12 Urlaubstage noch im August ohne genehmigung des AG nutzten, da dieser wiederum nicht mehr in der Lage ist die Urlaubstage auszubezahlen.

Liege ich mit dieser annahme richtig oder hätte jmd andere Erfahrungsberichte? Weiß jmd ob die Tatsache der "Insolvenzkündigung" eine Rolle dabei spielt?

Vielen Dank für die Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

//// ... 12 Urlaubstage noch im August ohne genehmigung des AG nutzten, da dieser wiederum ....

Selbstbeurlaubung geht gar nicht und zieht wohl die fristlose Kündigung nach sich

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#2
 Von 
msn471837-95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mich falsch ausgedrückt, meinte mit "ohne genehmigung" das der AG verpflichtet ist ihr diesen Urlaub zu genehmigen.

Diese Annahme müsste so richtig sein oder?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Auch in einem Betrieb, der Insolvenz angemeldet hat, kann es betriebliche Gründe geben, weswegen Urlaub nicht gewährt werden kann - sonst sind ja plötzlich alle weg, auch wenn dringende Dinge zu tun sind. Allerdings sollte der Betrieb wohl auch aus Eigeninteresse interessiert sein, Urlaub zu gewähren, statt zu auszuzahlen. Insolvenz bedeutet ja nicht, dass nichts mehr da ist.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Allerdings sollte der Betrieb wohl auch aus Eigeninteresse interessiert sein, Urlaub zu gewähren, statt zu auszuzahlen.

Eventuell kann es aber auch umgekehrt sein, Urlaubssperre um die Insolvenz abzuwenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
msn471837-95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Insolvenz ist schon durch. Der Laden wird zum 31.08 geschlossen.

Sollten nun betriebliche gründe vorliegen und der AG kann den Urlaub nicht gewähren aber auch nicht aus finanziellen Gründen ausbezahlen. Besteht dann Möglichkeit diesen rechtlich einzufordern? Oder verfällt dieser dann einfach, zum leid des AN?

-- Editiert von msn471837-95 am 05.08.2017 17:31

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