Guten Abend liebe Community!
Ich hätte eine frage bezüglich Urlaubsanspruch für den AN nach Insolvenzkündigung und hoffe das mir jmd. weiterhelfen kann.
Der AN ist seit März 2016 angestellt, Ihm stehen pro Jahr 20 Urlaubstage zur Verfügung. Im Jahr 2017 hat er schon 8 Urlaubstage genutzt. Er erhält die Insolvenzkündigung am 31.07.2017, mit Kündigung zum 31.08.2017.
Meiner meinung nach steht dem AN der gesamte restliche Jahresurlaub noch zur Verfügung da wir bereits in der 2 ten Kalenderhälfte des Jahres angekommen sind. Demnach dürfte er die 12 Urlaubstage noch im August ohne genehmigung des AG nutzten, da dieser wiederum nicht mehr in der Lage ist die Urlaubstage auszubezahlen.
Liege ich mit dieser annahme richtig oder hätte jmd andere Erfahrungsberichte? Weiß jmd ob die Tatsache der "Insolvenzkündigung" eine Rolle dabei spielt?
Vielen Dank für die Hilfe.
Urlaubsanspruch nach Insolvenzkündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
//// ... 12 Urlaubstage noch im August ohne genehmigung des AG nutzten, da dieser wiederum ....
Selbstbeurlaubung geht gar nicht und zieht wohl die fristlose Kündigung nach sich
Habe mich falsch ausgedrückt, meinte mit "ohne genehmigung" das der AG verpflichtet ist ihr diesen Urlaub zu genehmigen.
Diese Annahme müsste so richtig sein oder?
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Auch in einem Betrieb, der Insolvenz angemeldet hat, kann es betriebliche Gründe geben, weswegen Urlaub nicht gewährt werden kann - sonst sind ja plötzlich alle weg, auch wenn dringende Dinge zu tun sind. Allerdings sollte der Betrieb wohl auch aus Eigeninteresse interessiert sein, Urlaub zu gewähren, statt zu auszuzahlen. Insolvenz bedeutet ja nicht, dass nichts mehr da ist.
ZitatAllerdings sollte der Betrieb wohl auch aus Eigeninteresse interessiert sein, Urlaub zu gewähren, statt zu auszuzahlen. :
Eventuell kann es aber auch umgekehrt sein, Urlaubssperre um die Insolvenz abzuwenden.
Die Insolvenz ist schon durch. Der Laden wird zum 31.08 geschlossen.
Sollten nun betriebliche gründe vorliegen und der AG kann den Urlaub nicht gewähren aber auch nicht aus finanziellen Gründen ausbezahlen. Besteht dann Möglichkeit diesen rechtlich einzufordern? Oder verfällt dieser dann einfach, zum leid des AN?
-- Editiert von msn471837-95 am 05.08.2017 17:31
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