In meinem Arbeitsvertrag ist ein Urlaubsanspruch von 28 Tagen geregelt. Allerdings hat mein Chef eine Klausel bei allen Mitarbeitern reingesetzt, demnach man im Falle einer Kündigung nur Resturlaubsanspruch in Höhe des Bundesurlaubsgesetzes hat. Ist das rechtens? Kann man so einfach den Urlaub "kürzen"? Wer kann mir helfen?
Urlaubsanspruch im Falle einer Kündigung
12. Juli 2001
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Frage vom 12. Juli 2001 | 08:59
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 9x hilfreich)
Urlaubsanspruch im Falle einer Kündigung
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#1
Antwort vom 13. Juli 2001 | 11:53
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 25x hilfreich)
Es ist nicht ganz klar, was du mit Resturlaub meinst. Normalerweise ist das der Urlaub, der nicht genommen wurde und ins nächste Jahr mit "rüber" genommen wird und in den ersten drei Monaten genommen werden muss.
Nach dem Bundeszurlaubsgesetz muss Urlaub, der wegen Beendigung nicht mehr genommen werden kann, abgegolten, spricht ausgezahlt werden.
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