Urlaubsanspruch im Falle einer Kündigung

12. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)
Urlaubsanspruch im Falle einer Kündigung

In meinem Arbeitsvertrag ist ein Urlaubsanspruch von 28 Tagen geregelt. Allerdings hat mein Chef eine Klausel bei allen Mitarbeitern reingesetzt, demnach man im Falle einer Kündigung nur Resturlaubsanspruch in Höhe des Bundesurlaubsgesetzes hat. Ist das rechtens? Kann man so einfach den Urlaub "kürzen"? Wer kann mir helfen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Es ist nicht ganz klar, was du mit Resturlaub meinst. Normalerweise ist das der Urlaub, der nicht genommen wurde und ins nächste Jahr mit "rüber" genommen wird und in den ersten drei Monaten genommen werden muss.
Nach dem Bundeszurlaubsgesetz muss Urlaub, der wegen Beendigung nicht mehr genommen werden kann, abgegolten, spricht ausgezahlt werden.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen