Urlaubsanspruch gem. TVöD nach 30.06.

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
miep02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch gem. TVöD nach 30.06.

Arbeitnehmer A hat einen befristeten Vertrag bis zum 08.07.2014 (krummes Datum wegen Übernahme nach Ausbildungsende).

Laut Person B aus der Personalabteilung stehen A nur 15 Urlaubstage bis Vertragsende zu. Allerdings ist A der Meinung, dass es 20 Urlaubstage sein müssten.


§ 26 Abs. 2 Buchstabe b) TVöD:

"Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1; § 5 BUrlG bleibt unberührt."

§ 5 Abs. 1 BUrlG :

"Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet."

§ 13 Abs. 1 BUrlG :

"Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist. Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden."



Die Wartezeit gem. § 4 BUrlG hat A erfüllt, § 5 BUrlG trifft auf A nicht zu, da A über die erste Jahreshälfte hinaus (bis 08.07.) beschäftigt ist. Somit würde A den vollen gesetzlichen Mindesturlaub gem. § 3 BUrlG erhalten. Dies wären 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

Nun stellt sich die Frage: Wer hat Recht?
Hat A irgendetwas übersehen oder falsch verstanden? Liegt es eventuell daran, dass A im Juli nicht den vollen Monat beschäftigt ist?

Sind es nun 15 oder 20 Urlaubstage?

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert miep02 am 09.01.2014 08:35

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1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der TVöD gilt mit der Zwölftelung und du hast Anspruch auf Urlaub für 6 volle Monate.
Par. 13 BurlG erlaubt Tarifparteien, vom Gesetz abzuweichen; dieses *im Übrigen* gilt dann wieder für alle anderen.
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-- Editiert :blaubär: am 09.01.2014 09:27

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