Urlaubsanspruch bzw. Auszahlung nach Kündigung

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bzw. Auszahlung nach Kündigung

Hi,

folgende Situation:

Nach 3 Monaten Probezeit wird der Arbeitnehmerin gekündigt, sie erhält ihre Überstunden mit der letzten Abrechnung ausgezahlt, man weigert sich aber ihr den Urlaubsanspruch auch auszuzahlen (2,5 Tage pro Monat)
mit der Begründung, dass im Vertrag steht dass ihr erst nach der Probezeit Urlaub zustehen würde.

Ich kenn das aber so: in den ersten 6 Monaten wird kein Urlaub genommen aber Anspruch besteht doch, also müssen sie 7,5 Tage auszahlen oder?

mfg

Markus

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Markus, einzelvertraglich kann das nicht ausgeschlossen werden, aber - Überraschung! - per Tarifvertrag durchaus (hab ich z.B.schon mal in einem der Tarifverträge für den Einzelhandel gelesen).

Insofern mit Sicherheit kein Tarifvertrag gilt, dann ist davon auszugehen, dass (waren es 3 komplette Monate?) für 3 Monate anteilig Anspruch auf den Urlaub bzw. dessen Abgeltung besteht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es waren 3 Monate, vom 01.10 - 31.12, davon die letzten 2 Wochen krankgeschrieben als schon klar war dass es nicht weiter geht, jetzt sagt das Lohnbüro dass kein Anspruch besteht.
Sollte ich zuerst den Anwalt oder das Arbeitsgericht bemühen?

mfg

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ich würd sagen, dass erst mal rauszufinden ist, dass ganz sicher kein Tarifvertrag gilt, der da was entsprechendes regelt.
-> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Tarifvertraege.html

MfG

Ah ja ... und im Vertrag nachsehen, ob eine <font color=blue>Ausschlussfrist</font> vereinbart ist ... wobei das Arbeitsverhältnis ja noch nicht so lange um ist, dass da schon sowas eine Rolle spielen könnte.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gilt- nach aussage deren Lohnbüro- kein Tarifvertrag und deshalb hätte sie keinen Anspruch.

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nö, gerade andersrum. Eben deswegen gilt das <font color=red>Bundesurlaubsgesetz</font>.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vors Arbeitsgericht!
Hoffentlich kostet das diese Idioten nochmal extra was!

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Vor dem Arbeitsgericht zahlt - zumindest in der 1. Instanz - jeder seine Kosten selber. Aber Klage kann man erst mal beim Arbeitsgericht ohne Anwalt einreichen. Die Rechtspfleger dort sind dabei behilflich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen