Urlaubsanspruch bei reiner Nachtarbeit

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Devzoe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei reiner Nachtarbeit

Hallo zusammen!!

Ich habe folgende Frage.

Ich bin bei einer Tageszeitung angestellt und nur in Nachtarbeit tätig. Ich habe eine 6-Tage-Woche und einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Ich habe mich schon des öfteren gefragt ob das so rechtens ist.

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Liebe Grüße

Stephanie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zunächst einmal widerspricht das nicht dem BUrlG. Ob es für Nachtarbeiter nach einem TV Anderes gelten könnte, wäre zu prüfen - am einfachsten über den BR.

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#2
 Von 
Devzoe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der für mich zuständige BR weiß es selbst nicht und ich warte seit Wochen darauf das er sich um eine Lösung bemüht... Fällt diese Möglichkeit schonmal weg.

Ich habe mal gelesen das es für Nachtarbeiten immer Ausgleichszeiten geben muss, stimmt das? Wie gesagt, ich habe zudem auch eine 6 Tage Woche...

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)


Tarifvertrag besteht? Wenn der BR nicht in der Lage ist, den zu lesen, dann lassen Sie sich doch mal von ihm den TV zeigen. Da müßte etwas zu Ihrer Frage drinstehen.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// ... gelesen, dass es für Nachtarbeiten immer Ausgleichszeiten geben muss


siehe dazu:
http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/nachtdienst.html

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