Hallo zusammen!!
Ich habe folgende Frage.
Ich bin bei einer Tageszeitung angestellt und nur in Nachtarbeit tätig. Ich habe eine 6-Tage-Woche und einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Ich habe mich schon des öfteren gefragt ob das so rechtens ist.
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Liebe Grüße
Stephanie
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Urlaubsanspruch bei reiner Nachtarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zunächst einmal widerspricht das nicht dem BUrlG. Ob es für Nachtarbeiter nach einem TV Anderes gelten könnte, wäre zu prüfen - am einfachsten über den BR.
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Der für mich zuständige BR weiß es selbst nicht und ich warte seit Wochen darauf das er sich um eine Lösung bemüht... Fällt diese Möglichkeit schonmal weg.
Ich habe mal gelesen das es für Nachtarbeiten immer Ausgleichszeiten geben muss, stimmt das? Wie gesagt, ich habe zudem auch eine 6 Tage Woche...
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Tarifvertrag besteht? Wenn der BR nicht in der Lage ist, den zu lesen, dann lassen Sie sich doch mal von ihm den TV zeigen. Da müßte etwas zu Ihrer Frage drinstehen.
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/// ... gelesen, dass es für Nachtarbeiten immer Ausgleichszeiten geben muss
siehe dazu:
http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/nachtdienst.html
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