Urlaubsanspruch bei befristetem Arbeitsvertrag

28. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb456497-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei befristetem Arbeitsvertrag

Ich hab eine Frage zum folgendem Thema. Mein Freund arbeitete seit über einem Jahr über eine Leihfirma bei einer größeren Firma. Die Firma hat ihn jetzt übernommen aber mit einem befristeten Vertrag von 6Monaten. Die Probezeit beträgt 3 Monate. Er darf in den 6 Monaten aber laut seinem Chef keinen Urlaub nehmen.. Ist dies Rechtlich gesehen in Ordnung? Im steht Urlaub doch zu oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Ist dies Rechtlich gesehen in Ordnung?

Ja.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

Zitat:
Im steht Urlaub doch zu oder?

Im Prinzip schon. Den Urlaubsanspruch, den man in den ersten 6 Monaten sammelt, darf man aber erst nutzen, wenn die 6 Monate rum sind.
Sollte der befristete Vertrag verlängert werden, kann man dann den Urlaub nehmen. Sollte der Vertrag nicht verlängert werden, muss der Urlaub ausgezahlt werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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