Hallo alle zusammen, ich hab da mal eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch bei Teilzeit.
Ich bin in einem kleinen Unternehmen für eine 30-Stunden Woche beschäftigt, ich gehe an drei Tage in der Woche je 10 Stunden arbeiten, dafür bekomme ich im Monat 1 Tag Urlaub, das heißt 12 Tage im Jahr. Das bedeutet, das ich auf 4 Wochen Urlaub im Jahr komme, da ich ja nur 3 Tage Urlaub für eine Woche nehmen muss. Das ist ja auch alles korrekt, nun aber meine Frage, ich habe eine Kollegin, sie ist auch auf eine 30-Stunden Woche eingestellt, arbeitet diese 30 Stunden aber an 5 Tagen in der Woche, also pro Tag nur paar Stunden. Dafür gibt mein Arbeitgeber ihr aber einen Jahresurlaub von 24 Tage. Das kann ich nicht verstehen, denn selbst wenn sie für 4 Wochen Urlaub 20 Tage Urlaub nehmen muss, hat sie dann immer noch 4 Tage Resturlaub im Jahr, wobei ich aber dann keinen Resturlaub mehr habe. Ist das rechtens? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine genaue Auskunft geben kann. Mfg gonzolino
Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung
3. Juni 2017
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Frage vom 3. Juni 2017 | 10:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung
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#1
Antwort vom 3. Juni 2017 | 10:54
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Vielleicht hat die Kollegin besser verhandelt, ist schwerbehindert oder über 55?! Gegen eine solche Ungleichbehandlung spricht erstmal nichts, wenn der Mindesturlaub eingehalten wird.
#2
Antwort vom 3. Juni 2017 | 12:19
Von
Status: Weiser (17440 Beiträge, 6490x hilfreich)
In deinen Rechten bist du erst einmal nicht verletzt - du bekommst den Urlaub, der dir lt. BUrlG zusteht.
Bleibt die Frage der Gleichbehandlung. Einfachste Erklärung: die 24 Tage der Kollegin beziehen sich auf Werktage - dann löst sich das Thema in Wohlgefallen auf. Sollten es doch 24 Arbeitstage sein, könntest du vielleicht Anspruch auf Gleichbehandlung haben, sofern es keinen sachlichen Grund gibt.
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