Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft - Hat mein Chef das Recht, mir keinerlei Urlaub zu genehmigen?

26. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lisa123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft - Hat mein Chef das Recht, mir keinerlei Urlaub zu genehmigen?

Hallo,

Ich bin im 7. Monat schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 9. August. Da mein Arbeitgeber mir in diesem Jahr noch keinen Urlaub genehmigt hat, habe ich noch ca. 5 Wochen Resturlaub für dieses Jahr, den ich vor Eintreten in den Mutterschutz nehmen wollte. Diesen Urlaub will mir mein Chef nun aber ebenfalls nicht genehmigen, seine Ausrede ist, ich müsse erst noch meine Nachfolgerin einlernen, und wer weiß wie lange das dauert. Er meint, ich soll mir den Urlaub auszahlen lassen. Das will ich aber nicht. Hat mein Chef das Recht, mir keinerlei Urlaub zu genehmigen?

Danke schon mal für die Antworten.

Lisa123

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Er muß ihn dir nicht genehmigen wenn er betriebliche Gründe dafür hat.

Außerdem:
BErzGG § 17 Absatz 1


Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 kürzen.

Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.


BErzGG § 17 Absatz 2


Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.


BErzGG § 17 Absatz 3


Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder setzt der Arbeitnehmer im Anschluss an die Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht fort, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.


BErzGG § 17 Absatz 4


Hat der Arbeitnehmer vor dem Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm nach Absatz 1 zusteht, so kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zuviel gewährten Urlaubstage kürzen.




-- Editiert von Kleine Hexe am 27.06.2005 11:37:15

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