Urlaubsanspruch bei Nachtdienstjob

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
10100110101
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Nachtdienstjob

Hallo Zusammen,

wenn man in einer Festanstellung ausschließlich im Nachtdienst arbeitet und diesen immer 12 Mal jeden Monat hat (meist aufgeteilt in zwei 6er-Blöcken), und wenn man dann in einem Monat 5 Tage Urlaub genehmigt bekommt, arbeitet man in diesem Urlaubsmonat doch erwartungsgemäß nur 7 Nächte, oder? Kann man das so rechnen?

Und wenn man dann auf dem Einsatzplan sieht, dass die 5 Urlaubstage eingetragen sind (zwischen zwei Einsatzblöcken) aber faktisch insgesamt 14 Nachtdienste drin stehen, dann macht man entweder 7 Tage Überstunden oder nimmt faktisch keinen Urlaub, obwohl er drin steht.

:???:

Oder wie seht ihr das?

Bezahlten Urlaub stell ich mir irgendwie anders vor...

Randinformation: Der Job ist eine 75%-Stelle in einer sozialen Einrichtung.

Danke! Und viele Grüße!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Man beantragt Urlaub für die Tage, an denen man sonst arbeiten müsste. Man beantragt keinen Urlaub für Tage, an denen man nicht arbeitet. Wenn hier also einfach vom Arbeitgeber Urlaub für die Zeit zwischen zwei Blöcken eingetragen wurde, dann ist das dann natürlich falsch. Weil in der Zeit ja sowieso nicht gearbeitet worden wäre.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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