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Urlaubsanspruch bei Kündigung und Zustimmung

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Urlaubsanspruch bei Kündigung und Zustimmung

Guten Morgen!

Habe folgenden Sachverhalt:

Habe am 27.7.12 zum 31.8.12 bei meiner jetzigen Firma gekündigt. Wir arbeiten in der Firma eine 5 Tages Woche zu 42 Stunden wöchentlich. Da es noch keinen Anlass gab mir Urlaub zu gewehren (immer andere im Urlaub, dürfen keine 2 Leute in den Urlaub gehen...) habe ich zur zeit noch einen Resturlaub von 24 Tagen auf meinem Konto.. Mein Chef hatte mir sogar die 24 Tage zugesagt, in dem er sagte das ich ab 1.8. zu Hause bleiben soll.

Wie muss ich jetzt das handhaben? Soll ich jetzt nach den Bundesurlaubsgesetzes handeln oder auf die zusage vom Chef selber?

Hoffe man kann mir helfen!

Mfg

Sven K.


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von SvenK. am 02.08.2012 08:21
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 9635 weitere Beiträge zum Thema "Kündigung".


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>Urlaubsanspruch bei Kündigung und Zustimmung
Der Chef will dir doch den Urlaub gewähren. Das ist genau das, was das Bundesurlaubsgesetz auch grundsätzlich vorsieht, nämlich Urlaub als Befreiung von der Arbeitspflicht. Von daher kann ich nicht nachvollziehen, was Sie mit "Handeln nach dem Bundesurlaubsgesetz" meinen.


von Eidechse am 02.08.2012 11:24
Status: Unsterblich (3513 Beiträge)
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>Urlaubsanspruch bei Kündigung und Zustimmung
Da meinte ich eher das, dass zwölfteln der Urlaubstage, aber soweit ich sonst wo lese zählt das nur vor dem 30.6. und ab dem 1.7 steht mir dementsprechend ja der volle Urlaubsanspruch zu, sprich die vollen 24 Tage?

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von SvenK. am 02.08.2012 13:21
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Urlaubsanspruch bei Kündigung und Zustimmung
Genau so ist es.


von Eidechse am 02.08.2012 16:32
Status: Unsterblich (3513 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Urlaubsanspruch bei Kündigung und Zustimmung
Das ist schön zu lesen so eine Bestätigung! Vielen Dank!

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von SvenK. am 02.08.2012 18:11
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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