Hallo an alle,
ich hätte 1-2 fragen an alle.
Ich bin seid 20.06.2016 in einem Unternehmen tätig. Nun habe ich eine andere Stelle in Aussicht wo ich auch so schnell wie möglich anfangen will. Ich habe meinen Arbeitgeber gefragt ob ich einen Aufhebungsvertrag machen darf. Er sagte : wegen der Aktuellen Personalsituation und des fertigen Dienstplans NEIN. Er bot mir aber an einen zum 30.06.2017 zu schreiben.
Meine frage jetzt aus dem geschilderten. Ich habe noch 12Tage Resturlaub kann ich den nehmen oder kann der Arbeitgeber sagen NEIN wir Zahlen ihn die aus?
Die andere frage ist: Wenn ich Ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist (zum 31.07.2017) von 4Wochen kündige steht mir doch der gesamte Urlaub zu (27 Tage in meinem Fall) oder nicht? Kann aber dort der Arbeitgeber auch wieder Nein sagen oder muss er mir den Urlaub genehmigen?
Vielen Dank schon mal alle
hoffe sehr ich habe mich Verständlich ausgedrückt so das mein anliegen gut rüber kommt.
Beste Grüße
Robert
Urlaubsanspruch bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
14. Juni 2017
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Frage vom 14. Juni 2017 | 13:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
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#1
Antwort vom 14. Juni 2017 | 16:12
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen, dann darf der Urlaub verweigert werden. Die Antwort gilt für beide Fragen.
Und jetzt?
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