Guten Tag allerseits!
In folgender Situation befinde ich mich: vom 01.06 bis 31.09 habe/werde ich in Teilzeit arbeiten, vom 01.10. an auf 450 Euro-Basis.
Ich plane, zum 31.10. zu kündigen, also noch innerhalb meiner sechs-monatigen Probezeit.
Ich habe bisher keinen Urlaub genommen, habe aber Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Laut Vertrag muss ein Urlaubsantrag mindestes 4 Wochen im Vorhinein gestellt werden.
Nun würde ich gerne meinen Anspruch geltend machen, aber mir wäre eine Abgeltung lieber als Urlaubszeit. Ich habe gelesen, dass dies möglich ist, wenn der Urlaubsanspruch nicht innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses genutzt wurde.
Wie ließe sich das am besten erwirken?
2. Frage nebenbei: Ich bin mir nicht ganz sicher, wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Es wird überall von einer "Fünftagewoche" o.Ä. gesprochen, aber meine 25 Wochenstunden werden jede Woche individuell auf verschieden viele Tage verteilt. Wie errechne ich so meinen Urlaubsanspruch?
Vielen Dank,
punktstrich
Urlaubsanspruch bei Kündigung innerhalb der Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es ist zunächst richtig, dass Urlaub abzugelten ist, wenn er bis zum Ende des AV nicht genommen werden konnte. In aller Regel: aus betrieblichen Gründen nicht. Dein AG muss also nicht mitspielen, wenn du das nach deinen Vorstellungen fingern willst.
Ob eine 5-Tage-Woche anzunehmen ist oder doch eine 6-Tage-Woche, soe aus deinem Vertrag hervorgehen, oder du schaust dir an, was die anderen haben. Wenn nichts geregelt ist, wird wohl eine 6-Tage-Woche gegeben sein.
Was die Menge deines Urlaubsanspruchs angeht, wird es wohl so laufen müssen - wenn/da/insofern du absolut unregelmäßig eingesetzt bist - , dass die Summe deiner Arbeitstage ins Verhältnis zu setzen sein wird mit der Anzahl der Arbeitstage einer Vollzeitkraft.
VZK: TimeDate liefert 86 Tage ohne WE, also für 5-Tage-Woche + 18 Samstage (6-Tage-Woche)
.
-- Editiert von blaubär+ am 21.09.2017 08:13
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