Urlaubsanspruch bei Kündigung durch ArbeitNEHMER

18. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Shadow-X
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung durch ArbeitNEHMER

Hallo,

ich habe eine neue Stelle in Aussicht, die am 1.9 beginnen soll, habe jedoch noch ca. 30 Tage Resturlaub.

"Verfallen" meine Urlaubstage, wenn ich sie bis zum 1.9 nicht nehmen kann? (=zu viel zu tun und ggf gar nicht genug AT bis dahin)

Ich befürchte dies, weil ich ja "freiwillig" kündige und nicht gezwungen werde.

Wie ist da die Regelung?

Danke, Gruß S.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ist denn die jetzige Stelle schon gekündigt?
Auch bei einer Kündigung durch den AN kann der Urlaub nicht einfach verfallen. Entweder, der AG gibt Ihnen noch die Möglichkeit, den Resturlaub zu nehmen, oder er muss die verbleibenden Urlaubstage bezahlen. Also umgehend eine entsprechende Vereinbarung mit dem jetzigen AG treffen, ggf. unter Hinzuziehung des Betriebsrates, wenn ein solcher vorhanden ist.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Shadow-X
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Danke für die
Antwort,
derzeit habe ich noch nicht
gekündigt.
D.h.:
Wenn ich so Kündige wie
es mir laut Vertrag zusteht (gesetzliche Frist), ist das meiner meinung nach 4 Wochen (<2J im Unternehmen).
..und derResturlaub >4 Wochen, MUSS der AG dann zahlen??

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Resturlaub beträgt m.E. genau 4 Wochen (8/12 von 30 Tagen). Den kannst Du prinzipiell noch im August nehmen. Der AG kann Dir aber aus dringenden betrieblichen Gründen den Urlaub verweigern, muss ihn dann aber auszahlen.

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#4
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

hier mal der entsprechende artikel:



BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

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