Urlaubsanspruch bei Kindergarten Kinder???!!!

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
crazyszicke0110
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kindergarten Kinder???!!!

Hallo zusammen!!!

Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder im Kiga. Mein Mann hat aus vorheriger Beziehung auch 2 Kinder die Schulpflichtig sind. Mein Mann Arbeitet Vollzeit (3 Schichtsystem) und ich habe eine 400 Euro Stelle. Nun zum eigentlichen....

Ich habe im November 2013 mit dem Mini Job angefangen. Im Dezember hatte ich Geburtstag und bekam als Geschenk eine Reise für meinen Mann, die Kinder und mich. Diese war auch schon gebucht und zwar in den Sommerferien für 14 Tage. Bei meinen 2 kleinen passt es von der Zeit da der Kiga eh auch Ferien hat zu dem Zeitpunkt. Der Urlaub meines Mannes wurde auch schon genehmigt. Nur bei mir mache ich mir da ein wenig Sorgen. Ich habe eine Kollegin die ein Schulpflichtiges Kind hat und diese Kollegin nimmt die kompletten 6 Wochen Urlaub (unbezahlt). Ich soll aber noch nicht mal 14 Tage Urlaub bekommen?! Das ist ja auch so der einzige Urlaub den ich nehme in diesem Jahr. Geht das wirklich das einer alles bekommt und der andere gar nichts? Diese Kollegin und ich sind die einzigen die noch Kinder in der Schule und im Kiga haben. Mein Chef hat 4 Filialen unsere ist die kleinste und auch die mit den wenigsten Beschäftigten. Bei uns Arbeiten insgesamt 5 Frauen!!!

Meine Teamleiterin verweigert mir dies ob mein Chef davon überhaupt was weiß habe ich keine Ahnung. Da ich auch nicht unbedingt Unruhe stiften will, wollte ich das erstmal so klären ob ich überhaupt Anspruch habe bei Kindergarten Kinder.

Danke euch schon mal fürs Lesen und auch fürs eventuelle Antworten :-)

Liebe Grüße
Dat Zickchen =)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ist ja schon (vorsichtig formuliert) etwas blauäugig, eine Reise ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu buchen. Das gilt um so mehr, wenn die Stelle gerade erst angetreten ist.

Ich würde erst einmal schriftlich einen Urlaubsantrag stellen. Der muss negativ beschieden werden, ansonsten gilt er als genehmigt. Der Arbeitgeber kann den Antrag dann negativ bescheiden, wenn betriebliche Belange gegen den gewünschten Zeitpunkt sprechen.

wirdwerden

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#2
 Von 
crazyszicke0110
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo wirdwerden!!!!

Danke für Deinen Beitrag!!!

Ich habe nicht gewusst das die Reise gebucht wurde, es war ja ein GESCHENK und von denen ich die Reise bekommen hatte, die wussten aber noch nicht das ich Arbeite. Im Endeffekt wäre es **** happens, dennoch schade darum.

Aber ich denke das es sich auch generell mal um die Fragestellung geht ob Eltern die Kindergarten Kinder haben da echt benachteiligt werden. Obwohl die nur 3 Wochen haben anstatt 6 Wochen wie die Schulkinder.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn Urlaubswünsche konkurrieren, muss der Arbeitgeber irgendwie eine Entscheidung treffen. Soziale Belange spielen da eine Rolle, aber auch besondere Situationen wie zum Beispiel eine geschenkte Reise. Oft regeln Kollegen sowas untereinander und Chef oder Chefin nickend es quasi nur ab. Hilfreich könnte also sein für die Belange des Betriebes eine Lösung parat zu haben. Sollte das der Fall sein und die Ablehnung der Urlaubswünsche nur auf nicht sachlichem Grund beruhen, hätte eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegebenenfalls Aussicht auf Erfolg.

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#4
 Von 
crazyszicke0110
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo blaubär!!!

Auch hier ein Danke für die Antwort....

Es soll ja nicht zur Klage kommen um Gottes Willen....

Es kann aber im Normalfall nicht sein, dass Kindergarten Kinder so benachteiligt werden. Der Kindergarten ermöglicht es Eltern (meist den Müttern) wieder ins Berufsleben einzusteigen.

Wenn ich als Teamleiterin weiß das ich schon eine Beschäftigte habe mit einem Kind und dann noch eine Einstelle die zwei Kinder hat muss ich doch damit rechnen das sowas passieren kann. Aber nun gut, ich denke das wird immer ein umstrittenes Thema bleiben.

Ich werde erst einmal mit meiner Teamleiterin sprechen, sollte dies keine Früchte tragen, dann werde ich meinen Chef aufsuchen und ihm die Sachlage schildern. Wie ich schon sagte, vielleicht weiß er gar nichts davon was und wie es bei uns gehandhabt wird. Wenn beides nichts bringt, tja dann ist guter Rat Teuer =).

Schönen Abend noch und vielen Dank nochmal.....

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

s. § 7 I 1 BUrlG

„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."


Ist Ihre Kollegin alleinerziehend?

Können Sie mit Ihrem Mann nur zu einem bestimmten Termin gemeinsam Urlaub nehmen, da ihm nicht anders Urlaub durch seinen AG gewährt wird?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nochmals, da wird niemand benachteiligt. Es sind nur die Spielregeln nicht eingehalten worden, die zu berücksichtigen sind. Auch der Schenker hätte das wissen müssen.

Das dazu. Ansonsten, es gibt soziale Belange. Aber was sind sozialere Belange, was sind die allersozialsten Belange? Das kann und muss kein Arbeitgeber heraus finden. Und erst recht nicht, wenn jemand gerade mal 2 Monate dabei ist.

wirdwerden

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